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3) der jährlichen Beiträge zur Ansammlung eines Kapitals für den
durch die zunehmende Abnutzung früher oder später bedingten Neu-
bau des Gebändes,
zu erstreiken hat.
S. 57.
Prozentbelräge.
Dieser Alzug ist je nach der Bauart der Gebäude nach drei Haupt= und
drei Unterklassen zu bemessen und mit solgenden Prozentsäten in Ansah zu
bringen:
1)
#.
1
l
I. bei massiven Gebäuden.
in der Haupkklasse (Umfassungsmauern: massiv bis zur Dack-
balkenlage; Schiedwände: massiv im Parlerre und von Holz mit
Steinaussatz in den Stockwerken) mit zwanzig Prozent Abzug:;
iu der Unterklasse (Umfassungemanern: wie bei I. 1; Schied-
wände: durdgängig ven Holz mit Aussatz von Mauer= oder Lehm-
ziegeln) mit zwei und zwanzig Prozent Abzug,
II. bei Gebänden von gemischter Banark:
in der Hauptklasse (Umaffungsmauemne nur im Parterre massiv;
Schiedwände: mindestens wi 2) mit fünf und zwanzig
Prozent Abzug:
in der Unterklasse (Umfassungsmauern: ven Holz mit Stein-
aussat — auch bheilweiser Ziegelverblendung — auf steinernen
Sockeln von mindesiens einer Elle Höhe über dem Terrain; Schied-
wände: mit Lehmaussaß) mit acht und zwanzig Prozent Abzug.
III. Vei. Gebäuden von Lehm oder Fachwerl:
n der Hauptklasse (Umfassungs= und Schiedwande: von Holz
und vehm auf steinernen Sockeln von mindestens einer Elle Hehe
über dem Terrain; Siubenwände; Ziegelrerblendung oder Bohlen-
beschlag (mit dreißig Prozent Abzug#)
in der Unterklasse (Umfassunge= und Schiedwände: wie bei
III. 1 ehne alle rder mit nierrigeren Seckeln; Stukemvände: ohne