Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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2) Findet sich hierbei eine Bedenart, für welche kein Musterstück auf- 
gestellt ist, so wird deren Rlassisikatien vorläufig durch den Gin- 
schätzungs-Kemmissar bewerkstelligt, und später bei der Revisien der 
Einschätzung durch den Alassifikatiens-Kommissar nach Befinden be- 
stätigt eder abgeändert; uolhigenfalls wird auch das Verzeichniß der 
Musterstücke danach vervollständigt, und dieser Zusatz nachträglich und 
gemäß den Verschristen in §. 81 sul 2 und 3 zur Kenmnuiß der 
Ortsgemeinde gebracht. 
8. BG. 
Milwirkung der Ortsbeislände. 
1) Den Ortobeistinden stebt bei Vernleichung der Parzellen mit den 
Musterstücken eine besondere Mitwirlung inseweit zu, als selche ihr 
Gutachten, mit welchem Musterstück die jedesmal zur Untersuchung 
lommende Bodenstelle die meiste Aebnlickkeit bat, zuerst aussprechen, 
und die Gründe angeren sollen, worauf slch diese ibre Meinung stützt. 
2) Wilicht die lettere ven der Ansicht des Einschätungs-Kommissars ab, 
so muß dieser die seinige auseinanderseten, und eine Verständigung 
berbeizuführen suchen. Wird dadurch ein Einverständniß nicht er- 
langt, so entscheidet zwar der- Kommissar über die ver der Hand 
zisinehe Alasse allein, hat aber die Verschiedenheit der Ansich- 
1 Pretekell kurz zu bemerken, und fpäter bei der Rerisien der 
Cischtzung den ganzen Vergang dem Kassifikation- Kemmissar im 
Beisein der Ortobeiständr zur weitern Entscheidung anzuzeigen. 
3) Sobald eine Parzelle zur Einschätzung kemmt, vo#n welcher ein Orts- 
beistand Eigenthümer, Pachter eder Rutzui efer. ist, kam dieser an 
der Verhandlung für seine Persen nicht Theil nebmen. 
S. 87. 
Einschägungsfabelle und Protokoll. 
Der Kommissar hat die Ergebnisse der Einschätung in die Einschätungs- 
tabelle und die dabei gepflegenen Verhandlungen in ein Prekekell einzutragen. 
Vetzteres, welches ven den Ortekeiständen mit zu vollziehrn ist, dient zur 
lählichen Aufzeichnung aller besondern bei der Cinschätzung stattgehabten Ver- 
sälle und Umstände, und sell zwar die in die Einschitunget tabelle gehörigen 
Einschätzungsangaben nicht wiederhelen, wohl aber solche seweit als nöthig
	        
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