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Benennung der Gegensläudr.
Maßstab
der Ver-
zollung.
Zollbetrag.
. 4½
—
b) Fußdecken und Matten (Wagendecken u. dgl.) von 1 Bast,
Minsen, Gras, auch Seegrad, Schilf und Stroh, ##
järbt
c) Stuhlrohr, gespallenes, gebein oder gesarbi
!) Geflechte mit seidenen oder anderen Gespinnsten. oder
mit Rosthaaren durchzogen oder durchwirkt (Sparterie)
Papier u Papierwaaren:
Schrenz“, graues Losch= und rauhe## Packpapier (auch
gefärbt, lackirt, mit Graphit, Aophalt, Theer überzogen),
dann Pappendeckel lauch Steinpappet, Prebspäne und
Theerpappe (Asrhaltfilz), Patentholz oder Kasermasse
) Papier, alles nicht unter anderern Positionen genannte,
znen —
c) Papier, geleimtes, bunted E AUnonahme des unter 4.
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genannten), lithographirtes, bedruckteo oder lintirtes, zul
Devisen, tiguctten, Frachtbriejen, Rechnungen vorge-
richtete# Galquir., Gicht-, auch Oel- und Wachs., Gutta-
percha-, Kreidepapier, dann Malerpappe .
tlsNold1111d«.-Ill"1papmundPapskk mit Gold oder
Silbepmustern lecht oder unecht, auch brouzirt), gepreß
tes oder durdweschlagenes Papier, ingleichen Streifen
von diesen Papiergattungen und Papier mit aufgekleb-
ter Leinwand (lauch mi! Baumwollleimvand).
Papierwaaren, d. i. Briescouverle, auch mit Lein-
wand gefüttert, Papiertapelen und alle nicht besonders
benannte Arbeiten aue Papier und Pappe imit
Ausnahme der Spielkarten), auch Formerarbeiten aus
Steinpappe, Aephalt oder abnlichen Stoffen, dann Ar-
beiten auo Papiermasse, aues Pateutbelz oder Holzfajer-=
masse. Alle diese Waaren, duch in Verbindung mit
anderen Muterialien, insofern sie dadurch nicht unter die
lurzen Waaren eder die Waaren der Pos. 32 n. jallen.
veder, veder und Cjummi= und RKürschnerwaaren:
n) Schaf, und Ziegenfelle, halbgare eder bereito gegerbt,
aber noch nicht gefärbt oder weiter zugerichtet .
ist-.
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