Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß älterer Linie. 
M. 3. 
##e 
(Ausgegeben den 28. Februar 1865.) 
  
4. Bekanntmachung, 
die Eintheilung der Königlich Bayerischen Regierungsbezirke dies- 
seits des Rheins 2c. in Bezirksämter 
betreffend. 
Nach einer anher gelangten Mittheilung. des Königlich Bayerischen Staats- 
ministeriums des Königlichen Hauses und des Aeußeren zu München, sind den 
Königlichen Landgerichten, Gerichts= und Polizeibehörden in den Regierungs- 
bezirken diesseits des Rheins, sowie den Landkommissariaten in der Rheinpfalz, 
welchen dortseits zu Ausstellung, resp. Beglaubigung von Bescheinigungen über 
die Unterthanseigenschaft und die Wiederaufnahme befugt sind, die Namen 
„Bezirksämter“ beigelegt worden 
Solches wird unter — uf die Regierungsbekanntmachung vom 
14. Juli 1852 (Stück 92 ta Gesetzsammlung von 1852) hierdurch 
zur esfennichen Kunde behem 
Greiz, am 26. Jannar 1865. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Dettm. Kurz.
	        
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