Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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von dem. gleichen Bunsche geleitet, die Handels-Beziehungen zwischen dem Zoell- 
vereine und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland und 
den ihm angeböorenden Gebieten zu regeln und auszudebnen, haben beschlossen, 
einen Vertrag zu diesem Zwecke alzuschließen und zu Ibren Bevellmächtigten 
ernannt, nämlich: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
den Herrn Otto Ernard Leopold von Bismarck-Schönhau- 
sen, Allerböchst Ihren Präsidenten des Slaatsministeriums und Mini- 
ster der auswärtigen Angelegenheilen, 
den Herrn Jehann Friedrich ven Pemmer Esche, Allerböchst. 
Ihren: Wirklichen- Gehelmen Nath, 
den Herrn Alexander Maximilian Philipsborn, Allerböchst 
Ihren Director im Ministerium der auewärtigen Angelegenheilen, und 
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst 
Ihren Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten 
und 
Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Kbnigreiches von 
Großbritannien und Irland: 
den sehr ebrenwertben Fraucis Baren Napier von Merchiston, 
Pair von Schettland ven Baronct von Nova Scotia, Mitglied Ihrer 
Britischen Majestät Geheimen Ratbes, Ihrer Majestät außerdentlichen 
und bevellmächtiglen Botschafter bkei Seiner Majestät dem Kenige ven 
Preußen #c. und 
den Herrn John Ward, Ihrer Mastetät Geschäftslräger und Ge- 
neral-Gonsul bei den Hausestädten und General-Conful in Hannover, 
Oldenburg 2c 
welche, nach geaonseiiger Mittheilung ihrer in guter und gehériger Jorm be- 
kundenen Vollmachten, die nachstebenden Artikel vereinbart und abgeschlossen 
haben, 
Artikel I. 
Die Unterthauen der Staaten des Zellvereins, welche in den Gebieten 
oder Besihungen Ihrer Britischen Majestät und die Unterthauen Ihrer
	        
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