Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

— 407 — 
L 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Kurhessen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudol- 
stadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß älterer und Reuß 
jüngerer Linie, 
wegen 
Fortdauer des Thüringischen Zoll= und Handels- 
Vereins. 
Dlie bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Sou- 
veraine, gleichmäßig von dem Wunsche geleitel, die Fortdauer dieses Vereins 
und dadurch die zwischen den zu demselben gehörigen Ländern und Landesthei- 
theilen bestehende Verkthrsfreihe und Jollgemeinschaft auch für die Zukunft 
sicher zu stellen, sowie deren Anschluß an einen größern zellverband zu erleich- 
tem, haben zu diesem Zweck zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerböchst Ihren Gencral Direlor der Steuern Johann Friedrich 
von Pommer Esch 
Moechöät Ihren Mohenm. irektor Alexander Max Philips- 
ruurban Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
54°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.