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10. Lippe, vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen
Mitgliedern des Zollvereins vrm 18. Okteber 1841 in Beziehung
zdu das Fürstenthum Lippe und vermoge seines Vertrages mit
Preußen von demselben Tage in Beziehung auf die fürstlichen Ge
bietolheile ipperede, GCappel und Grevenhagen:
II. Sachsen. Weimar-Gise nach, vermoge seinee Vertragee mit
#ru vom 24. Mai 1843 in Beziebung auf dar Vordergericht
Ostbe
2. Waldec und Pyrmont, vermege seinee Vertrage# mit Preußen
vom 3. September 1853 in Beziehung auf das Fürstenthum Wal-
deck und vermöge seinee Vertrages mit Vreußen un den übrigen
Mitgliedern dee Zollvereine ven demselben Tage in Beziehung auf
das Fürstentbum Pormont:
3. Anhalt, vermöge des Vertrages mit Preußen rom 20. Dezember
1853, die KSortdauer des Anschlusses der Herrogthümer Auhall-Dei-
senEotzen. und Anbalt- Berndurg aun das Zoilsostem Preußene be-
treffend
4. Luxembkurg: vermoge seines Vertrages mit Preußen und den
übrigen Mitgliedern dee Zollvereins vom 26.31. Dezember 1853,
wegen Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums Luremburg
an *sv Jollsustem Preußens und der ubrigen Staaten des Zoll-
verein
5. die freie Hansestar#t Bremen, vermoge ibrer Vertrage mit
Hannover vom 29. Serlember 1854 und mit Preuseen, Haunover,
Aurheisen und den übrigen Mitgliedern des zollvereino vom 26. Ja-
nuar 1856 in Beziehung auf die in diesen Verkragen näher begzeich.
neten Gebielolheile
6. Schaumburg. Wrt. vermoge seines Vertrahrs mit Hamnnover
vom 21. März 186.
Sollte einer der — Vertrage vor oder nach Ausfuhrung des gegen-
wartigen Vertragee ablaufen, ohne daß er anedrucklich oder stillschweigend er-
neuert wurde, so werden sich die kontrahirenden Regierungen hiervon gegen-
seitig Mittheilung machen.
Die Hannover-Vraunschweigischen Kommunien-Besigungen werden binsichd-
lich aller aus dem gegenwartigen Vertrage herruhrenden Rechte und Verbinde,