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a) wenn sie aus Brieien (ehne augegebenen Werth) bis zum Gewicht von
1 Loth auoschließlich, sorann aus zur Briefpost gebörigen Sendungen
unter Band oder Mustern besteben und der Verschuß Thaler oder
1 Fl. 45 kr. nicht Ubersteigt, mit der BRriefpost:
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wenn sie aus anderen als den unter a genannten Sendungen bestehen,
oder wenn tbei Sendungen aller Art) der Vorschuß 1 Tblr. oder
1 Il. 45 kr. übersteigt, mit der Kahrpost zu befördern. zur Nach-
mahmeendungen wird das je nach der Beforderung mit der Brief oder
mit der rpest sich ergebende Porto und daneben für Verschüsse,
welche bet einer Sendung 1 Sgr. oder 14 Kr. übersteigen, für jeden
Thaler oder Theil eines Thalers 2 SZr. und für jeden Gulden
oder Theil eines Guldene 1 Nr. S. W. erhoben.
Porto und Gebühr müssen stete gleichzritig bezahlt werden.
Auch die Gebühr wird stets nach dem Tarif der Währung des Postortes,
in welchem die Zahlung der Gebühr erfolgt, berechnet.
Für die Rücksendung eder Nachsendung von Nacknahmesendungen wird
die Gebühr nicht noch einmal angeseßtt.
Nachnabmesendungen, welche mit der Briespost Beförderung erhalten, so-
dann alle Nachnahmebrieje bie 1 Loth ansschließlich (ohne Werlhangabeh blei—
ben auch vom Retourporto frei.
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der Nachnahme-Betrag aus
irgend einem Grunde vem Mdressaten nicht eingezogen worden isl.
Die Erbebung der Bestellgebühr erfolgt je nach der Beförderung mit der
Brief= oder mit der Fahrpost.
Mnare Einzahlungen:
Bei jeder Postanstalt können Beträge bis zur Höhe von 50 Thalern oder
87½ Fl. zur Wiederauszahlung an einen bestimmten innerhalb des Fürstlich
Thurn und Tario'schen Pestzeliee (bausschließlich Hobenzellern wohnenden
Empfänger eingezahlt werden. Der Einzahlung ist eine Anweisung nach Maß-
des anliegenden Formulars, welches von den Peststellen in gedruckter
Jorm unentgeltlich verabfolgt wird, beizugeben. Der Absender bat darin den
der Anweisung — in der Währung des Aufgabepostortes in Zahlen
und Buchstaben, — sowie die Adresse des Empfängers und den Bestimmungs-
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