Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

Tarif. 
  
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der Ver 
zollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
30 Thaler- 
u 
Thlr. Sgr. 
nach dem 
52½-Gulden- 
u 
Fl. r 
ür Tara 
wird vergütet 
vom Zentner 
Brutto-Gew. 
Pfund. 
  
  
Abfälle: 
a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Ham- 
merschlag, Eisenfeilspäne); von Glas- 
hütten, auch Scherben von Glas= und 
Thonwaaren; von der Wachsberei- 
tung; von Salzsiedereien die Mutter- 
lauge; von Seifensiedereien die Unter- 
lauge; von Gerbereien das Leimleder, 
auch abgenutzte alte Lederstücke und 
sonstige, lediglich zur Leimfabrikation 
geeignete Lederabfälll .. 
b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüs- 
siges und eingetrocknetes; Thierflech- 
sen; Treber; Branntweinspülig; 
Spreu; Kleie; Steinkohlen-Asche; 
Dünger, thierischer und andere Dün- 
gungsmittel, als: ausgelaugte Asche, 
Kalkäscher, Knochenschaum oder Zucker- 
—M[ 
Anmerk. zu b. Künstliche Düngungsmittel und 
esalz werden auf besondere 
wau und dlettercs nur un- 
er Kontrole der Verwendung 
gollsrei zugelassen. 
  
  
  
  
frei 
  
 
	        
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