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zollung. Fuͤß Fuß
Thlr. ] Sgr.] Fl. Xr. Piund.
weißgarem Leder, von gefärbtem oder,
lackirtem Leder und Pergament, auch
in Verbindung mit anderen Materia-
lien, soweit sie dadurch nicht unter 20 in Fäsfern
Nr. 20 fallen; feine Schuhe aller Artltr. 17 30 und Kisten.
. " Körber
e) Handschuhe . . . . . . . . . . ... 1 Ztr.3 102 20 116 3 Mhen.
22 beengn, Leinwand und aide Leinenwaaren,
an und Webe= oder Wirk-
mnaren aus Flachs reder anderen
vegetabilischen Spinnstoffen, mit Aus-
nahme der Baumwolle:
a) Rohes Garn:
1) von Flachs oder Hanf, (13 in Kisten.
æ Maschinengespinnst .. . . .. 1 Ztr. 3 30 |56 in Ballen.
68 Handgespinnsnst . .. 1 Ztr. 5 17½
2) von Jutte oder anderen nicht be-
sonders genannten vegetabilischen
Spinnstosfen 1 Ztr. 15 52½
b) Gebleichtes, desgleichen bloß ab-
gekochtes oder gebüktes (geischerte
Garn, ferner gefärbtes Garn 1 Ztr. 5 15 3 in Alsen.
o) Zwirn, roh, gebleicht oder geferte NZtr.. 7 5 in Valen.
!) Seilerwaaren, ungebleichte; Decken
aus losen Fasern .......... 1 Ztr. 15 52½
) Graue Packleinwand und Segeltuch,|tr. 20 I0
1) Rohe Leinwand, roher Zwillich und 15 z Elen
Drillich; Seilerwaaren, gebleicht 3tr 7 (# in Ballen.
Anmerk. zu f. RNohze dungebleichte Leinwand ein-
na) che re ußen
auf der — von Leobschütz