Full text : Hausaufgaben und höhere Schulen.

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die  Lehrstunde  auf  45  Minuten  und  die  sich  anschließende
Pause  auf  ı5  Minuten!)  bemessen  ist,  sind  die  Verhältnisse
in  dieser  Beziehung  recht  günstige,  gewähren  sie  doch  dem
Schüler  allein  morgens  schon  in  den  Anstalten,  ‘wo:  das
Prinzip  des  ungeteilten  Unterrichtes  vorherrscht,  bei  vormittags
  5  Lehrstunden  ı!/,  Stunden  und  bei  geteiltem  Unterricht
  ı  Stunde?)  Zeit  zur  Bewegung  im  Freien,  eine  gewiß
nicht  zu  unterschätzende  Einrichtung,  die  sich  vorzüglich  bewährt,
  aber  leider  noch  nicht  überall  Nachahmung  gefunden
hat,  obwohl  sie  schon  oft  genug  angeregt  wurde.  An  den
Anstalten  mit  fünfstündigem  Vormittagsunterricht  sind’  gewöhnlich
  4  Nachmittage  wöchentlich  frei  und  2  mit  je  2  (3)
bezw.  ı  (2)  Stunden  (zwischen  3  und  5  bezw.  6  Uhr)  besetzt.
An  den  Anstalten  mit  geteiltem  Unterricht  fallen  auf  den
Vormittag  je  4  und  auf  4  Nachmittage  der  Woche  je  2
(manchmal  3)  Stunden  von  2—4  (5)  Uhr.  An  den  Tagen  nun,
wo  nachmittags  kein  Unterricht  ist,  stößt  die  Erledigung  der
Hausaufgaben  bei  Befolgung  der  ministeriellen  Erlasse  (mit
vielleicht  einigen  Modifikationen  für  die  oberen  Klassen)  auf
keine  Schwierigkeiten  durch  die  Schule,  und  auch  die  Freiluftbewegung
  kann  dabei  noch  hinlänglich  zu  ihrem  Rechte
kommen.

Wesentlich  ungünstiger  dagegen  liegen  die  Verhältnisse
an  den  mit  Nachmittagsunterricht  besetzten  Tagen,  bei  fünfstündigem
  Vormittagsunterricht  zweimal  wöchentlich  von  3—5
(bezw.  6),  bei  vierstündigem  Vormittagsunterricht  viermal
wöchentlich  von  2—4  (bezw.  5)  Uhr;  dazu  kommt  bei  den
orthodoxen  Israeliten  noch  die  übliche  tägliche  Religionsstunde,
  ferner  ist  der  Nachhauseweg  zu  berücksichtigen,  der
bei  auswärtigen  Schülern  —  und  diese  liefern  in  den  höheren
Schulen  einen  hohen  Prozentsatz  —  mehrere  Stunden  in  Anspruch
  nehmen  kann,  wenn  wir  die  Zeit  zwischen  Schulschluß
und  Abgang  des  Zuges  mit  einrechnen,  die  ja  doch  sozusagen
als  verlorene  betrachtet  werden  muß.  Bei  Nachmittagsunter-1)

  Mit  Ausnahme  der  Zeit  vom  16.  November  bis  ı5.  Februar,  wo  wegen
der  kürzeren  Tage  der  Unterricht  um  8  Uhr  30  Min.  beginnt  und  eine  Kürzung
  der  Pausen  eintritt.

®  Einschließlich  der  ı5  Minuten  am  Ende  des  Vormittagsunterrichtes.