Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

15. Bekanntmachung, 
den zwischen dem Zollvereine und Italien abgeschlossenen Handels. 
vertrag betreffend. 
Nachdem der zwischen dem Zollvereine und Italien abgeschlossene Handels- 
vertrag am 12. März laufenden Jahres zu Berlin ratificirt worden ist, so 
wird derselbe mit Höchster Genehmigung der Durchlauchtigsten Fürstin Regentin 
in dem französischen Urtexte und der deutschen Uebersetzung zur allgemeinen 
Nachachtung mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß die Hinsichtlich 
der Wirksamkeit des Vertrags im Artikel 7 desselben enthaltene Bestimmung 
auch für das hiesige Fürstenthum Geltung hat. 
Greiz, am 29. März 1866. 
Furstlich Reuß.Plauische Landesregierung daf. 
Dr. Herrmann. 
Deiim. Kurz.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.