Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

20. Negierungsbekanntmachung, 
die zollvereinsgesetzlichen Bestimmungen über den Eiseubahnverkehr 
betreffend. 
Von Fürstlicher Landeeregierung alhier werden mit Rücksicht auf die im 
October v. Jahres erfolgte Eröffnung der Greiz-Brunner Eisenbahn die in den 
Zollvereinsstaaten giltigen Anordnungen über die Behandlung des Güter- und 
Effectentransportes auf den Eisenbahnen, bestehend in dem zuerst vereinbarten 
allgemeinen Regulative wegen dieses Gegenstandes, der dazu gehörigen An- 
weisung, den zu Folge neuerer Verabredungen in Kraft getretenen Nachtrags- 
bestimmungen zu dem Regulative und der Aworliung zur Kenntnißnahme und 
Nachachtung bekannt gemacht. 
Greiz, am 26. April 1866. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Dettm. Kun-
	        
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