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der betreffenden Abfertigungsstelle ausführlich vermerkt werden, zu
welchem Zwecke die verschiedenen Begleitscheine auf einem dieselben
begreisenden Umschlage zu notiren sind, der alo Sauhenel die
Sendung bis zum letzten Bestimmungsorte begleitet.
6) Die Anwendung besenderer Aujmerksamkeit Seitens der Abfertigungs-
stellen auf die hier in Frage stehenden Amtshandlungen ist allgemein
einzuschärfen und forldauerud rege zu erhalten.
41) Wenn sich an einem Bestimmungsorte keine Afertigungsstelle auf
dem Bahnhofe befindet, so kommen die Bestimmungen unter Nr. 4
der Anweisung zur Ausführung des allgemeinen Regulativs üler die
Behandlung des Güter= und Gffekten-Transportes auf den Eisen-
bahnen bezüglich des Jollwesens zur Anwendung.
Werden im Falle des §. 11 bei der Ankunft am Bestimmungserte Be-
richtigungen der an der Grenze abgegebenen Dellarationen augebracht, so kön-
nen die ursprunglichen unrichtigen Angaben unter Umständen Jmbestrast bleiben,
oder nur mit einer Ordnugs= oder auch mit einer ermäßigten Geldstrafe
gegen den Deklaranten geahndet werden, wenn auf spezielle Rerisien ausdrück-
lich angetragen und durch Vorlegung der Korrespondenz, Fakluren rc#. über-
zeugend nachgewiesen wird, daß nur ein Versehen stattgesunden hat.
4. zu §.
Die Uebereinstimmung des —- Unikats des Ladungsverzeichnisses,
welches an das Ausfertigungsamt zurückgelangt ist, mit dem an das Er.
ledigung#amt zu sendenden Duplikate desselben ist auf Lezterem von dem Aus-
lertigungsamte jedeömal zu bescheinigen.
5. zu §. 20.
a) Die von der Cisenbahnverwaltung alzugebende Deklaration genügt,
auch wenn die Kolonne 9 über weitere Bestimmungen der Waaren
nicht ausgefüllt sein sollte; hingegen soll den Adressaten (Waaren-
empfängern) gestattet werden, in Spezial-Deklarationen (Auszügen
aus der Deklaration der Eisenbahn-Verwaltung), welche innerhalb
einer von der Zoll-Verwaltung örtlich zu bestimmenden Frist
überreichen sind, die Anträge für die weitere Jollbehandlung 4
ellen
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leber die Ladungoverzeichnisse sind Seitens der Grenzämter Nach-
weisungen nach den Erledigungsämtern in der - welche der