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Zu kaduziren ist diese Steuer namenklich in dem Falle, wenn der Besitzer eines in
die Steuerrolle im December, resp. im Juni aufgenommenen Hundes nachweist, daß er
denselben schon vor dem darauf folgenden ersten Januar bezüglich Juli, an welchem die
Steuer fällig geworden ist, abgeschafft hat.
8. 6.
Von den im Laufe des Halbjahres neuangeschafften steuerbaren Hunden (ef. S. 4
des Gesetzes), sowie von dem sie treffenden Steuersatze haben die Gemeindevorstände den
Vezirks-Einnehmern, Behufs Erhebung der Steuer innerhalb der ersten vierzehn Tage
nach der Errerbung, stets sofort Anzeige zu machen.
In das Verzeichniß fürr das darauf folgende Halbjahr sind desgleichen Hunde im
Eingange als Nachtrag und als solcher ausdrücklich bezeichnet besonders einzustellen.
S. 6.
Die Bezirks-Einnehmer erhalten als Gebühr für die Vereinnahmung der Steuer
inel, der Rechnungsführung und für die dabei soust in Vetracht kommenden Geschäfte von
jedem Thaler der in ihrem Bezirke baar eingehenden Steuer
Zwei Silbergroschen 6 Pfennige.
Diese Collekturgebühren sind bei der Ablieferung der Gelder in Abzug zu bringen
und in der Rechnung aufzuführen.
Bcgüglich der Rechnungolegung bewendet es bei der zeitherigen Einrichtung.
S. 7.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche die von ihnen zu entrichtende Hundesteuer nicht
abgeführt haben, sind von der Bezirks-Einnahme spätestens bei Ablieferung der Steuer
(ef. §. 3) der Fürstlichen Landeskassenverwaltung anzuzeigen und diese hat sodann sowohl
wegen Beizichung der Strafe und der nachzuzahlenden Steuer Verfügung zu kreffen (cs.
P. 5 des Gesetzes), als wegen der verwirkten Strafe bei dem betreffenden Justizamte ge-
eignete Anträge zu stellen.
Unterlassen die Bezirks-Einnehmer diese Anzeige zu dem bestimmten Termine, so
haben sie für die dadurch etwa ausfallenden Steuerbeträge einzustehen.
. 8.
Rücssichtlich der Legitimation der Eigenthümer von Hunden soll die zeither bei dem
Fürsllichen Polizeiamte zu Greiz bestehende Einrichtung durchgehends eingeführt werden.
Greiz, am 19. September 1868.
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung das.
Dr. Herrmann.
Bruno Men.