Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1870. (19)

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Landlage jedeemal die Landrolassenrechmungen auf das 3. Jahr der voraus. 
gegangenen und auf die 2 ersten Jahre der laufenden Finanzperiode zur 
Prüfung zugehen, 
3) in Betreff des Etals über die 2 ssaldung der Verwaltungs- und Justizbeamlen 
durch die Resolution vom 29. d. M 
. durch Entgegennahme der he des Landtags: 
1) in Betreff der nachträglich ertheilten Zustimmung zu den auf Grund §. 67 
der Verfassungsurkunde erlassenen provisorischen Verordnungen 
a) vom 12. Mai 1869, die gegenseitige Verwendung der Beamten der zum 
Vtzirle des gemeinschaftlichen ppellatienegerichie in Eisenach gehörigen 
Staaten in Strassachen betreffend, 
b) vom 27. September 1869, die Ausführung der Gewerbeordnung für den 
Norddeutschen Bund beir., 
c) vom 2. August 1870, zu dem für das Gebiet des Norddeutschen Bundes 
in Geltung getretenen Königlich Prenßischen Gesetze, die Unterstützung 
der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Reserve= und Land- 
wehrmannschaften betreffend, 
4) vom 6. August 1870, zu dem für das Gebiet des Norddeutschen Bundes 
in Geltung getretenen Abih Preußischen Gesetze wegen der Kriegs- 
leistungen und deren Vergütun 
2) in Betreff der zur Prüfung iengeichien bandeskassenrechnungen auf die Jahre 
1867, 1868, 1869, rücksichtlich deren, im Einrerständnisse mit dem Landtage, 
dem Rechnungefährer auf Grund des F. 71 der Verfassungsurkunde Justi- 
fikation ertheilt worden ist, 
3) in Betreff der Deckung elwaigen außerordentlichen Bedarfs für Kriegszwecke 
oder an die Vundeasaßt zu leistende Vorauszahlung. Ueber die hiezu auf- 
zunehmenden Beträge wird, sofern von der ertheilten Ermächtigung Gebrauch 
zu machen, besondere Nechmung geführt werden, 
4) in Vetreff der Bildung eines Nemunerationsfonds für Steucraufsichtsbeamte 
durch einen Theil der in Jollcontraventionssachen eingehenden Strafgelder und 
Confiskate, 
5) in Vhel der Ablösung gewisser Entschädigungsrenten für weggefallene 
Intra 
6) in gaa, der leeterbrückung des Saaleflusses umweit Burgk, 
d. durch die im Hinblick auf die neuesten Beschlüsse des Bundesraths und 
des Reichstags e Zurückziehung des Gesetzentwurfs, das Vereins- 
und Versammlungerecht betreffend. 
B. Vorlagen an den Landtag, rostbtuich deren es Unserer 
Entschließung noch bed 
1) Die Gemeindeordnung für das hiesige Aanann, 
2) das Gesetz, die Bildung eines Landesausschuffes betreffend,
	        
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