Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1870. (19)

27. Bekanntmachung vom 17. August 1870, 
die Excommunalisirung des Nittergutes Herrmannsgrün 
elreffend. 
  
In Folge eines von dem vormaligen Besitzer des Rittergutes Herrmannsgrün unter 
Bezugnahme auf den Anhang sub O des Gesehbes vom 28. März 1868 anher gestellten 
Antrags ist das Rittergut Herrmannsgrün zu einem eignen (ritterschaftlichen) Gemeinde- 
bezirk constituirt worden. 
ies wird unter Hinweis auf die in der obgedachten Gesetzesstelle enthaltenen Be- 
stimmungen zur öffentlichen Kennlniß gebracht. 
Greiz, 17. August 1870. 
Fürstlich NReuß · Handesregierung das. 
Bruno Merz. 
28. Verordnung vom 19. August 
die portopflichtige -oesonden zwischen Behörden das P( “. Norddeutschen 
Bunde angehbrenden Staaten 
beueffend. 
Die Regierungen sämmtlicher, dem Norddeutschen Bunde augehörenden Staaten 
haben sich dahin vereinigt daß in Betreff der Frankirung der seit dem 1. Januar dieses 
Jahres portopflichtigen Correspondenz zwischen den Behörden der verschiedenen Bundes- 
staaten ein beichmaäigen Verfahren in #mendung gebracht und der as -estgehalten 
werden soll, daß stets die absendende Behörde die Sendungen zu frankiren hat. 
Ferner hat sich der Bundesrath des Norddeutschen Bundes in Vezihung auf die 
Wiedereinziehung des von Behörden in Privat= und Parteisachen ausgelegten Frankos 
über solgendes Verfahren verständigt: 
a) Bei der Correspondenz zwischen Behörden in Varteisachen hat die absendende 
Stelle das Portofranko auch in solchen Fällen zu entrichten, in denen die Pflicht 
zur Portozahlung einer im Gebiete der empfangenden Stelle befindlichen Partei obliegt. 
b) Die empfangende Stelle ist zwar befugt, den Portobetrag von der Parlei einzu- 
ziehen, jedoch soll von einer Erstattung derselben an die absendende Vehörde des 
anderen Staals zur Vermeidung unverhältnihmäßiger Weitläufligkeiten und in der 
Voraussetzung gegenseitiger Compensation bis auf Weitered Abstand genommen werden. 
Dies wird unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 24. December 1869 zur 
Nachachtung andurch bekannt gemacht. 
Greiz, den 19. August 1870. 
Fürstlich Neuß- Plauische andesregierung daselbst. 
Bruno Merz.
	        
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