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Sollte es dem Heizer trotz aller Vorsicht begegnen, dah der Wasserspiegel unter
den zulässig tiefsten Stand herabsinkt, so ist die unterbrochene Speisung keinenfalls wieder
herzustellen, vielmehr das Feuer sofort vom Roste zu entfernen und die Dampfabführung
zuerst mittelst der Probirhähne und sodann durch langsames Oeffnen des Dampfaueblase-
ventils oder eines Sicherheitsvenkils zu bewirken.
Die Unterlassung“ dieser Vorsichtsmaßregel ist schon oft die Ursache von Explosionen
geworden, denn Kessel, deren Wandungen infolge Wassermangels theilweise überhitzt sind,
erzeugen bei jäher Zuführung von Wasser in Kurzem so viel Dampf von hoher Spannung,
daß die rn des Kesselmaterials überschritten werden kann.
So lange ein Dampfkessel noch Dampf erzeugt, also auch, so lange im Falle
der Michesgeri des Dampfes die Spannung desselben noch im Steigen ist, darf der
Heizer seinen Posten nicht verlassen. Es ist ebenso dem Heizer nicht gestattet,
sich während der Frühstücks-, Mittags- und Vesperzeit vom Kessel zu entfernen. Anderen
Arbeitern darf das Kesselhaus nicht als Durchgang oder gar als Aufenthaltsort dienen.
Auch ist es unstatthast, wenn der Heizer irgend r seiner Obliegenheiten einem anderen
Arbeiter, wenn auch nur vorübergehend, überträ
eizer hat dafür zu sorgen, i 1v0 Kesselhaus frei von Dingen bleibt,
welche die Abeit hindern oder die Gefahr einer Explosion oder eines Brandes vermehren
könnten
7. Bei eingemauerten Kesseln werden gegen das Ende der Arbeitszeit die auf-
gegebenen Brennstoffmengen soweit vermindert, daß eben nur die für die Verwendung des
Dampfes gerade erforderliche Dampfspannung erhalten bleibt; auch ist es rathsam, die
Aesseltemperatur durch Anstellung der Speisepumpe herabzuziehen, damit nach Schluß der
Dampfabführung der Druck im Kessel nicht zu hoch ansteigt.
8. Mit dem Schlusse der Arbeitszeit reinigt der Heizer den Rost, entfernt Asche
und Schlacken und verschienn den Zugschieber, sowie die Ofen- und Aschenfallthüren. Er
hat nachzusehen, daß keine brennbaren Gegenstände auf dem Kessel liegen, und er darf
seinen Platz erst dann verlassen, wenn die Dampfspannung nur noch eine sehr geringe
Zunahme erfährt.
9. In angemessenen Zwischenräumen sind alle Dampfkessel unter Mitwirkung des
Heizers von Schlamm und Kesselsteinen, sowie die Nauchkanäle von Ruß und Flugasche
zu reinigen. Nächst dem Maschinisten, wenn ein solcher vorhanden is liegt es dem Heizer
ob, bei dieser Gelegenheit die Wandungen des Kessels innerlich uünd äußerlich
genau zu besichtigen, nachzusehen, ob sich Nisse oder Shicher in stet *“—
oder Rillen und Grübchen im Kesselbleche vorhanden sind und ob dadurch oder durch
Rost merkliche Verminderungen der Wanddicke oder vielleicht gar schon Undichtheiten der-
selben eingetreten sind. Dieselbe gewissenhafle Besichtigung hat auch bei solchen Kefseln,
die längere oder kürzere Zeit außer Benutzung gewesen sind und zwar unmittelbar vor
deren Wiederingangsetzung zu erfolgen. Hierbei kann nicht sorgfältig genug
verfahren werden; denn eine einzige unbemerkt gebliebene schadhafte Stelle kann die
Ursache zum Explodiren des Kessels werden.