Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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21. N 1 Wer 4 N m 19. Juli 
die Militair-Ersatz= Ilsrrette und die Au boa dazu 
1 26. März 1 
Da mehrfacher Wahrnehmung zufolge die von Sr. Majestät dem Könige von 
Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes unterm 26. März 1868 genehmigte und 
sofort in Vollzug getretene Militair-Ersa-Instruction nebst Ausführungsverordnung dazu 
vom nämlichen Dato, den betheiligten hiesigen Staatsangehörigen nicht hinlänglich bekannt 
ist, so werden die Gemeindevorstände unter Hinweis darauf, daß diese Instruction nebst 
Ausführungsverordnung sich im Verlage der Königlichen Geheimen Ober-Hof-Buchdruckerei 
in Berlin befindet, hiermit angewiesen, sich, soweit dieß nicht bereits geschehen, mit den 
erforderlichen Exemplaren derselben auf Gemeindekosten, nach Befinden durch Vermitte- 
lung des Fürstlichen Landrathsamtes zu versehen und den Inhalt ihren Gemeindeange- 
hörigen in geeigneter Weise bekannt zu machen. 
Indem man sich der pünktlichen Befolgung auch der übrigen Vorschriften der 
gedachten Iustruction nebst Ausführungsverordnung Seiten der Fürstlichen Behörden und 
betheiligten Staatsangehörigen versieht, wird ganz besonders auf die unler A. angedruckten 
Bestimmungen zur gohrenden Nachachtng hiermit aufmerksam gemacht. 
Greiz, den 19. Juli 1 
Fürstlich Neuß. Pl. Landesregierung. 
Meufel. 
Merz. 
A. 
5. 59. 
Anmeldung der Milttaich ichtiden zur Einschreibung in die 
tammrolle.“ 
Alle Militairpflichtige haben sich innerhalb der Zeit vom 15. Jannar bis zum 
1. Februar behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei der mit 
Hührung derselben beauftragten Behörde, unter Vorzeigung ihres Geburts- 
scheins,) zu melden; und zwar 
a) diejenigen, welche sich am Orte ihres gesezlichen Domizils oder in dem 
Musterungs--Bczirke (F. 69) aufhalten, zu welchem derselbe gehört, an diesem; 
*) Strase und Folgen der unterlassenen Aumeldung zur Stammrolle ef. 85. 176 u. 177. 
*-# iiee Geburtsscheine sind kostensrei zu tt tilen. 
Sowert die Vorzeigung besonderer Geburtoscheine bei denjenigen Militoirpflichtigen, welche sich 
n ihrem Zeia siellen; in einzelnen Disirilten geche erforderlich seln sollte, lönnen dieselben von 
0 Verpflichtung durch den Csoil-Vorsitzenden der Kreis, Ersatz, Soimalsston enkbunden werden.
	        
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