Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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Anmelde-Register Nr. 4. 
Aumeldung 
über 
Ausfuhr von Bier in Fässern. 
  
Der unterzeichnete Weiss als Besiher der zu Berlin belegenen Brauerei meldet 
hiermit dem llaupt-Steuer-Amte #ür inlindische Gegenstünde zu Berlin, daß er beab- 
sichtigt, das nach Gebindezahl und Menge nachstehend näher angegebene Bier innerhalb 
der nächsten Arci Tage dem laupl-Steuer-Amte lür nuslindische Gegenstände zu Berlin 
zur Wbertigung, zu gestellen und demnächst über das nupt-Zoll-Amt zu llamburg an 
den II. zu llamburg in Ilumbunz (Land) auszuführen. Der Unterzeichnete 
trägt! baraal“ an, ihm nach erfolgter Auofuhr des Bieres auf Grund der diesfälligen 
Bescheinigungen bie zugesagte Sleuervergütung zu hewähren und versichert zu dem Ende, 
daß das unten angemeldete Bier in seiner Brauerei gebraut und zu jedem Hektoliter 
desselben mindestens eine dem Steuerwerthe von 10 Sgr. entsprechende Menge an Brau- 
stoffen verwendet ist.
	        
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