8. 57.
Arlnsgeld. 1 Trinkgelder u. s. w. an den Conducteur oder an den Postillon sind nicht
zu zahlen.
Vierter Abschnitt.
Extroposl= und Courierbesörderung.
5S. 58.
1 Die Gestellung von Extrapost- und Courierpferden kann nur auf den Straßen
—2* verlangt werden, auf welchen die wostverwaltung es übernommen hat, Reisende mit Extra-
post- und Courierpferden zu beförder
Auf diesen Straßen ralien sich die Verpflichtung der Posthalter zur Gestel-
lung von Ertrapost. und Courierpferden nur auf die Beförderung von Reisenden mit
ihrem Gepäck.
L Ausnahmsweise können jedoch auch zu Fuhren, bei welchen die Beförderung
von Gegenständen die Hauptsache ist, Extrapost- und Courierpferde gestellt werden, so-
sern die Gegenstände von einer Person begleitet und beaufsichtigt werden, und ihr Trans-
port uͤberhanp ohne Gefahr und Nachtheil bewerkstelligt werden kann.
IV ie Posthalter sind nicht verpflichtet, zu den eigenen oder gemietheten Pfer-
den der Nessenden Vorspannpferde herzugeben.
8. 59.
iite 1 An Vergütung für die Pferde ist auf die Meile zu zahlen:
5 t für ein Exlrapostpfrdddd ... 15 Sgr.
für ein Courierpfercdd 20
b) Wagengel. I. Das Wagengeld beträgt ohne Unterschied der Galtung des
—sn oder Schlittens pro Meillle
: Sgr.
L r diese Zahlung muß der Posthalter für —* Station zugleich di 14 Ve-
fesiigung “6 Sen etwa erforderlichen Stricke herleih
Größere, als viersivige Wagen oder Shlilen F#erngeben, sind die Posthal-
ter nicht usu
Die Besugniß, Stationswagen zur Weiterreise über den Punkt hinaus zu
benuhen wo der nächste Pferdewechsel slattfindet, können Reisende nur durch ein Pri-
vat-Abkommen mit dem Posthalter erlangen, welcher den Wagen herzugeben sich bereit
finden läßt, und dessen Sorge es überlassen bleibt, die Rückbeförderung des ledigen Wa-
gens auf seine Kosten zu bewirken.
e) Wagenme! Die Wagenmeistergebühr oder das Bestellgeld beträgt für jeden Extrapost-
beecgeböhr, oder Courierwagen auf jeder Station 2½ Sgr.
Auf Relais und anderen Punkten, als den wirklichen Stationen findet die
Erhebung der Wagenmeistergebühr nicht statt.