Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

) das Expreßbestellgeld für Besorgung der Depesche am Aufgabeorte vom 
7 üreau bis zur Telegraphen- Station, wenn die Telegraphen-Station 
nicht im Postgebäude mit befindet; 
außerdem umi insofern die Anweisung nicht poste restante adressirt ist 
4) das Expreßbestellgeld für die Vestellung am Len, zur Ethebung, 
diese Gebühr kann von dem Absender oder von dem Adressalen eingezogen 
werden (siehe §§ 19 und 22 des Reglements). 
sekzer Für Vorschußsendungen ist, außer Lee- nachstehend bezeichneten Porto bz. der 
betreffenden tarifmäßigen Versicherungsgebühr, eine Postvorschußgebühr zu entrichten, 
welche beträgt: 
für jeden Thaler oder Theil eines Thalers: ½ Sgr., im Minimum aber 1 Sgr. 
für jeden Gulden oder Theil eines Guldens- 1 Kr., im Minimmm aber 3 Kr. 
* oine für Vorschußsendungen sind zu erheben 
z Vorschußbriefe (Correspondenzkarten, Drucsachen und Waarenproben), 
5 krr Unterschied des Gewichts: 
bis 5 eeograhhische Meilen 1#½ Sgr., 
über 5 bis 15 geograyhische Meilen2 9 
n „25 „ u 3 v 
„ 25 50 „ . » 
50 o graphische Meilen 
b) für Vorschbüs#e das betreffende Porto für das Packel, worin das Porlo 
für den Begleitbrief bereits einbegriffen ist. 
VIII 
Die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandate beträgt, einschl. 
des Pontos und der Recommandations-Gebühr, ohne Rücksicht auf die Höhe des Vetra- 
es, 5 Sgr. bz. 18 Kr. Für die Uebermitlelung des eingezogenen Betrages wird die 
sarhinähigl Postanweisungsgebühr erhoben. Wird der Betrag nicht eingezogen, so 
kommt, außer der bei der Aufgabe entrichteten Gebühr, eine weitere Gebühr nicht in 
Anwendung. 
8. IX. 
Für die bei anderen ostanftalten eingelieferten Schreiben mit Behändigungs- 
— schein werden erhoben: 
gungsschein. 
1) das tarifmäßige Porto für den Hinweg des Schreibens, 
2) eine - 
4 Kr., wenn die Ablendung° von einer Staats= oder 
a .. 
Losnnumalbehökdc, odekvoacmemNotak 
r 7 Kr., wenn die Absenuntg von Privatpersonen 
Vosltmandate. 
erfolgt. 
à das tarifmäßige Porko für die Rücksendung des Behändigungsscheins. 
Wird die Recommandation verlangt, so tritt *l tarifmäßigen r zu 1 die 
Recommandations-Gebühr von 2 Sgr. oder 7 Kr.
	        
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