) das Expreßbestellgeld für Besorgung der Depesche am Aufgabeorte vom
7 üreau bis zur Telegraphen- Station, wenn die Telegraphen-Station
nicht im Postgebäude mit befindet;
außerdem umi insofern die Anweisung nicht poste restante adressirt ist
4) das Expreßbestellgeld für die Vestellung am Len, zur Ethebung,
diese Gebühr kann von dem Absender oder von dem Adressalen eingezogen
werden (siehe §§ 19 und 22 des Reglements).
sekzer Für Vorschußsendungen ist, außer Lee- nachstehend bezeichneten Porto bz. der
betreffenden tarifmäßigen Versicherungsgebühr, eine Postvorschußgebühr zu entrichten,
welche beträgt:
für jeden Thaler oder Theil eines Thalers: ½ Sgr., im Minimum aber 1 Sgr.
für jeden Gulden oder Theil eines Guldens- 1 Kr., im Minimmm aber 3 Kr.
* oine für Vorschußsendungen sind zu erheben
z Vorschußbriefe (Correspondenzkarten, Drucsachen und Waarenproben),
5 krr Unterschied des Gewichts:
bis 5 eeograhhische Meilen 1#½ Sgr.,
über 5 bis 15 geograyhische Meilen2 9
n „25 „ u 3 v
„ 25 50 „ . »
50 o graphische Meilen
b) für Vorschbüs#e das betreffende Porto für das Packel, worin das Porlo
für den Begleitbrief bereits einbegriffen ist.
VIII
Die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandate beträgt, einschl.
des Pontos und der Recommandations-Gebühr, ohne Rücksicht auf die Höhe des Vetra-
es, 5 Sgr. bz. 18 Kr. Für die Uebermitlelung des eingezogenen Betrages wird die
sarhinähigl Postanweisungsgebühr erhoben. Wird der Betrag nicht eingezogen, so
kommt, außer der bei der Aufgabe entrichteten Gebühr, eine weitere Gebühr nicht in
Anwendung.
8. IX.
Für die bei anderen ostanftalten eingelieferten Schreiben mit Behändigungs-
— schein werden erhoben:
gungsschein.
1) das tarifmäßige Porto für den Hinweg des Schreibens,
2) eine -
4 Kr., wenn die Ablendung° von einer Staats= oder
a ..
Losnnumalbehökdc, odekvoacmemNotak
r 7 Kr., wenn die Absenuntg von Privatpersonen
Vosltmandate.
erfolgt.
à das tarifmäßige Porko für die Rücksendung des Behändigungsscheins.
Wird die Recommandation verlangt, so tritt *l tarifmäßigen r zu 1 die
Recommandations-Gebühr von 2 Sgr. oder 7 Kr.