Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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stimmten Ge, eine Nebengebühr von 12 Sgr. bz. 2 Kr., welche im Voraus entrichtet werden muß, 
genstände. 
zur Erhebung. 
S. XVIII. 
Verkaus von Die Freimarken werden von den Postanstalten zu dem Neunwerthe des Stempels 
Leerbe an das Publikum abgelassen. 
a) relmarken. Der Verkauföpreis der Franco-Converto ü#1l Sgr. stellt sich allgemein, ohne Rück- 
) Kanco,) Het, auf die besondere landesũbliche Mũnzwährung, auf 13 Silberen pro Stück; 
ndg Guldenwährung rechnenden Postanftalten erheben für je 3 Stück 10 Kr. 
Vom Publikum können fertige Briefcouverts bei der Königlich Nltn Staats- 
druckerei in Verlin behufs Abstempelung mit dem Postfrankirungszeichen eingetesrt. werden. 
Die Abstempelung erfolgt in zwei Werthsorten zu 1 und 2 Silbergroschen. Die 
anderen Bedingungen, unter welchen die Staatodruckerei die Abstenpelmnh der Couverts 
übernimmt, sind im Wesentlichen folgende 
) die Einlieferung der zum Mestenpeln bestimmten Converts, sowie die Rück- 
nahme abgestempelter Couverts kann nur durch Personen in Verlin erfolgen. 
Auswärtige müssen sich daher einer in Berlin wohnhaften Mittelsperson 
bedienen 
2) Das geringste Quantum von Converts, welches zum Abslempeln in einer 
Werthsorte angenommen wird, beträgt zehnlausend Stück; außerdem ist mit 
Rücksicht auf unvermeidlichen Ausschuß jedesmal eine Zugabe von 3 Proent 
beizusüge 
3) Das C Cln wopier muß weiß oder doch, i- wenig gefärbt sein, daß die Farbe 
der Werthstempel nicht beeinträchtigl w 
4) Vor der Entnahme der bogesiempchten weris ifl, außer dem Belrage der 
Werkhstempel, der Kostenbetrag für das Abstempeln mit 17½ Sgr. pro 
1000 Stück zu berichtigen. 
Westemvel6: Bei einzelnen größeren Postanstalten werden gestempelte Streifbänder zu ½ Sgr. 
Fesnser bz. zu 1 Kr. zum Verkauf gestelt. Der Absat findet nur in Partien zu je 100 Stück 
statt, und zwar mit einem Zuschlage von 3 ½ Sgr. bz. von 13 Kr. pro 100 Stäck. 
Der Preis beträgt hiernach: 
für 100 Streifbänder u 13 En-. ...... sbSPI 
fisklooctkeifbandcküt I ....... l Gulden 53 Kr. 
. XIX. 
Verkaul euoen Bei Entnahme der mit Freimarken beklebten Formulare zu Correspondenzkarten 
odn Cu; . oder zu Postanweisungen ist nur der Betrag der Freimarken zu entrichten; das Formular 
E zu selbst wird unentgeltlich geliefert. Nicht mit Freimarken beklebte Sormulare zu Corre. 
sungen, zu — oder zu Poslanweisungen werden nur in der nachbezeichneten Anzahl 
Lostenanden verabfolgt 
—iNN. Correspondenzkarten zu je 5 Stück für ½ 
Correspondenzkarten mit bezahlter nesnr zu je 5 Stück für ½ Sgr., 
Postanweisungen zu je 5 Stück für ½ Sgr. 
Jormulare zu Postmandaten, sowie Sormulare zu Postbehandigungscheiven, können 
bei den Postanstltn zum Preise von ¼4 Sgr. für 5 Stück bezogen werden 
(elser.
	        
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