Dekret
die Concessionirung der Sächsisch-Thüringischen Eisenbahn
betrefsend.
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden älterer
Linie Hereeich Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc.
sügen hiermit zu wissen, daß Wir der zur Herstellung einer Eisenbahn von Wollegelarth
über Berga, Greiz, Plauen bis in die Gegend von Weischlitz unter dem Name
„Sächsisch-Thüringische Eisenbahngesellschaft"
zusammengetretenen Akliengesellschast die Concession zum Bau und Vetrieb der innerhalb
Unseres Fürstenthums gelegenen Bahnstrecke nach Maßgabe des auliegenden Staatsvertrags
und der dulen beigesügten Concessionsbedingungen unter dem ausbrücklichen Vorbehalte
ertheilt haben, daß die in diesen beiden Urkunden vereinbarten Bestimmungen auch dem
Gesellschaftsslatut und dessen elwaigen Abänderungen gegenüber überall maßgebend
bleiben.
Wir wollen, daß den in den Beilagen enthaltenen Bestimmungen von Jedermann,
den es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Bekundung
gegenwärtiges, nebst den Beifugen durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringendes
Concessions-Dekret
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Fürstliches Insiegel
beisetzen lassen.
So geschehen Greiz, den 23. März 1872.
(L. 8S.) Heinrich XXII.
O. Meusel.