Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

Dekret 
die Concessionirung der Sächsisch-Thüringischen Eisenbahn 
betrefsend. 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden älterer 
Linie Hereeich Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. 
sügen hiermit zu wissen, daß Wir der zur Herstellung einer Eisenbahn von Wollegelarth 
über Berga, Greiz, Plauen bis in die Gegend von Weischlitz unter dem Name 
„Sächsisch-Thüringische Eisenbahngesellschaft" 
zusammengetretenen Akliengesellschast die Concession zum Bau und Vetrieb der innerhalb 
Unseres Fürstenthums gelegenen Bahnstrecke nach Maßgabe des auliegenden Staatsvertrags 
und der dulen beigesügten Concessionsbedingungen unter dem ausbrücklichen Vorbehalte 
ertheilt haben, daß die in diesen beiden Urkunden vereinbarten Bestimmungen auch dem 
Gesellschaftsslatut und dessen elwaigen Abänderungen gegenüber überall maßgebend 
bleiben. 
Wir wollen, daß den in den Beilagen enthaltenen Bestimmungen von Jedermann, 
den es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Bekundung 
gegenwärtiges, nebst den Beifugen durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringendes 
Concessions-Dekret 
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Fürstliches Insiegel 
beisetzen lassen. 
So geschehen Greiz, den 23. März 1872. 
(L. 8S.) Heinrich XXII. 
O. Meusel.
	        
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