Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1873. (22)

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zur Genehmigung vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikationen in kürzester Frist 
in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Thale, den 15. September 1873. 
Olto Maufel. Rudolf von Groß. Anton von Krosigk. H. M. Fr. Loreny#. 
(I. S. * L. S. 
v Seebach. Herm- von Vertrab. Adolph l%% Harbou. 
(L. 8.) 
Eberhard von Harimann. Kurt Sen 
(I. 8.) 
z. H. 
Schlußprotokoll. 
Bei der am heutigen Tage stattgehabten Unterzeichnung der zwischen den Bevoll- 
mächtigten Seiner Durchlaucht des Fürsien Reuß älterer Linie, Seiner Koniglichen Ho- 
heit des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach, Ihrer Heeen der Herzöge von 
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Koburg-Gotha, sowie Ihrer Durch- 
lauchten der Fürsten von Schwarzburg= Rudolstadt und Reuß jüngerer Linic einerzeits, 
und den Bevollmachtigten Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von 
Preußen andererseits abgeschlossenen Militair= Konvention ist Nachstehendes vereinbart 
worden. 
Zu Artikel 3. 
Auf Befragen, ob zu Folge des Artikels 3 auch Wehrpflichtige aus den Länder- 
gebielen der milkontrahirenden Staaten für das Königlich Preußische Garde-Korps würden 
zur Aushebung gelangen, erklärten die Vevollmächtigten Seiner Majestät des Kaisers 
und Königs, wie auf eine allgemein ausgedehnte Rekrutirung für das Garde-Korps im 
allseitigen Inleresse allerdings Werkh gelegt werde; sollte jedoch eine oder die andere der 
mitkontrahirenden Regierungen wünschen, die bezüglichen Staatsangehörigen nicht für die 
Garde-Truppen ausgehoben zu sehen, so werde diesem Wunsche bereitwilligst entsprochen 
werden. 
Zu Artikel 12 und Artikel 1 
war man darüber einverstanden, daß durch den Inhalt # der Reichsgesetzgebung 
namentlich auch insoweit nicht präjudieir! werde, als dieselbe etwa den einzelnen Staaten 
oder Gemeinden das Recht zu einer weitergehenden Heranziehung der Militairpersonen 
zu den Staats= oder Kommunal-Steuern einräumen sollte. 
Thale, den 15. September 1873. 
Otto Meufel. Rudoif von Groß. Anton v. Krosigk. 
s) 
H. M. 1 K4. v. 14%% Hermann v. Vertrab. 
L. S. L. 8. 
Adolph von Wor Eberhard von Hartmann. Kurt Starke 
1—. (L. S.)
	        
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