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zur Genehmigung vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikationen in kürzester Frist
in Berlin bewirkt werden.
So geschehen Thale, den 15. September 1873.
Olto Maufel. Rudolf von Groß. Anton von Krosigk. H. M. Fr. Loreny#.
(I. S. * L. S.
v Seebach. Herm- von Vertrab. Adolph l%% Harbou.
(L. 8.)
Eberhard von Harimann. Kurt Sen
(I. 8.)
z. H.
Schlußprotokoll.
Bei der am heutigen Tage stattgehabten Unterzeichnung der zwischen den Bevoll-
mächtigten Seiner Durchlaucht des Fürsien Reuß älterer Linie, Seiner Koniglichen Ho-
heit des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach, Ihrer Heeen der Herzöge von
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Koburg-Gotha, sowie Ihrer Durch-
lauchten der Fürsten von Schwarzburg= Rudolstadt und Reuß jüngerer Linic einerzeits,
und den Bevollmachtigten Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von
Preußen andererseits abgeschlossenen Militair= Konvention ist Nachstehendes vereinbart
worden.
Zu Artikel 3.
Auf Befragen, ob zu Folge des Artikels 3 auch Wehrpflichtige aus den Länder-
gebielen der milkontrahirenden Staaten für das Königlich Preußische Garde-Korps würden
zur Aushebung gelangen, erklärten die Vevollmächtigten Seiner Majestät des Kaisers
und Königs, wie auf eine allgemein ausgedehnte Rekrutirung für das Garde-Korps im
allseitigen Inleresse allerdings Werkh gelegt werde; sollte jedoch eine oder die andere der
mitkontrahirenden Regierungen wünschen, die bezüglichen Staatsangehörigen nicht für die
Garde-Truppen ausgehoben zu sehen, so werde diesem Wunsche bereitwilligst entsprochen
werden.
Zu Artikel 12 und Artikel 1
war man darüber einverstanden, daß durch den Inhalt # der Reichsgesetzgebung
namentlich auch insoweit nicht präjudieir! werde, als dieselbe etwa den einzelnen Staaten
oder Gemeinden das Recht zu einer weitergehenden Heranziehung der Militairpersonen
zu den Staats= oder Kommunal-Steuern einräumen sollte.
Thale, den 15. September 1873.
Otto Meufel. Rudoif von Groß. Anton v. Krosigk.
s)
H. M. 1 K4. v. 14%% Hermann v. Vertrab.
L. S. L. 8.
Adolph von Wor Eberhard von Hartmann. Kurt Starke
1—. (L. S.)