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do
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worden sind, und es dem Richter nicht gelungen ist, deren Kapitalwerkh
durch eine Verständigung mit den Interessenten kestzustellen, der Schätungs-
werth sich höher beläuft als der ## Kaufwerth, welchen die Zusammenrechnung
des stipulirten Kaufpreises und des
der versuchten Verständigung von
der Hypothekenbehörde vorgeschlagenen Kapitalwerths der Nebenleistungen
ergeben hätte.
Außer diesen beiden Fällen sind die Abschätzungsaufwände, insoweit überhaupt
dergleichen zu vergüten sind, aus der Gerichtgaff zu bestreiten.
Wegen Hinterziehungen von Ge shiiosien in der in 8. 6. a. erwähnten Art,
sofern mit der Verhehlung. der wahren Kauffumme die Absicht erweislich verbunden war,
die Sn zu hinterziehen, ist unnachsichtlich die Einleitung der Untersuchung zu
veranlassen.
B. Bestimmung der einzelnen Gebührenansätze.
Ablösungen. Wenn und soweit bei Ablösungen Land als Ent-
schädigungsmittel abgetreten wird, so sind zwar für Eintragung
der neuen Besitzer und die vorbereitenden und Nebenverhand-
lungen die für Eniragung eines Käufers unter No. 20 1—IV.
nachgelassenen Gebühren zu liquidiren. Es ist aber, wenn das
den Gegenstand der Eintragung bildende Grundstück an Werth
100 Thaler übersteigt, von dem höher ansteigenden Werthbetrage
die Gebühr No. 20 1. zur * einem Viertheil anzusetzen.
Siehe übrigens auch No.
Ablösungsrenteu:
a) für Eintragung einer übernommenen Ablsungoremte in
das Grund= und Hypothekenbuch 1 bis
b) für die darüber auezuserigende Svelheinignnd, außer
den Copiali
c) fũr oschung einer Ablösungsrcute im gure 2
Hypothekenbuche 1 bis
Ab= und Reinschristen. — Dafür werden die in Abth. I. 4
E. der allgemeinen Gebührentaxe bestimmten Schreibelöhne be-
rechnet; doch ist wegen des dem Grund= und Hypothekenbuch-
führer oblie Tenden Ei Einschreibens, der beschlossenen und concipirten
Einträge, Vormerkungen und Löschungen in das Grund= und
Hypothekenbuch eine ennschritsgebühs nicht gestattet.
blfkng . Zerschlagung.
Für die Adjudikation eines nothwendiger Weise versteigerten
Grundstücko, und für Eintragung des Erstehers als neuen
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