Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1874. (23)

2. Patent vom 3. März 1 
die für das z 1874 zu etrichtende Einthumensener 
belreffend 
Unter Bezugnahme auf das unterm 29. Deceuiber v. Jc. erlassene Patent bezüglich 
der im Jahre 1874 zu entrichtenden Landesabgaben (Gesetzsammlung S. 185) werden 
die im laufenden Jahre zu entrichtenden dreizehn Termine Einkommensteuer wie folgt 
ausgeschrieben: 
zwei auf den 15. April, 
einer auf den 15. Mai, 
zwei auf den 15. Juni, 
einer auf den 15. Juli, 
zwei auf den 15. August, 
einer auf den 15. Schtender, 
zwei auf den 15. Oktober, 
einer auf den 16. Nosenber und 
einer auf den 15. Derember. 
Greiz, den 3. März 1874. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
Kunze i. V. 
Men. 
W. K-##. 4 4. 
vom 6. März 1 
die Ec der **d einer juristischen Person an die anen und 
Waisenkasse der perrrschest der Stadt Greiz 
Mittelst Höchstlandesherrrlicher Signatur vom 7. vorigen Monats sind der „Wittwen- 
und Waisenkasse der Lehrerschaft der Stadt Greiz“ auf geschehenes Ansuchen die Rechte 
einer juristischen Person ertheilt worden 
Dies wird andurch zur Pseunen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 6. März 1 " " 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
Kunze i. V. 
Men.
	        
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