Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1874. (23)

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Staats beantragte Audlieferungen den letzteren erwachsen sind, nicht stattflnden, rücksichtlich 
dieser Auslagen vielmehr noch nach Maßgabe der Uebereinkunft vom 10.,18. März 1854 
verfahren werden. 
Greiz, den 12. August 1874. 
Furstlich Neuß-Plaushe Landesregierung. 
eusel. 
Merz. 
  
21. Negi s--Bekanntmachung vom 13. August 1874, 
die 22 der Ned te einer juistschen Person an die Begräbnißkasse 
der Lein-, 4 und Wollemweber zu Cossengrün 
betreffend. 
Mittelst Höchstlandeöherrlicher Signatur vom 4. dieses Monats sind der „Vegräbniß- 
kasse der Lein-, Zeug= und Wollenweber zu Cossengrün" auf geschehenes Ansuchen die 
Rechte einer juristischen Person ertheilt worden 
Dies wird andurch zur osentlin euun#ahh gebracht. 
Greiz, den 13. August 1 
gurnih Reuß-Plauische Landesregierung. 
Meusel. 
Men.
	        
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