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Staats beantragte Audlieferungen den letzteren erwachsen sind, nicht stattflnden, rücksichtlich
dieser Auslagen vielmehr noch nach Maßgabe der Uebereinkunft vom 10.,18. März 1854
verfahren werden.
Greiz, den 12. August 1874.
Furstlich Neuß-Plaushe Landesregierung.
eusel.
Merz.
21. Negi s--Bekanntmachung vom 13. August 1874,
die 22 der Ned te einer juistschen Person an die Begräbnißkasse
der Lein-, 4 und Wollemweber zu Cossengrün
betreffend.
Mittelst Höchstlandeöherrlicher Signatur vom 4. dieses Monats sind der „Vegräbniß-
kasse der Lein-, Zeug= und Wollenweber zu Cossengrün" auf geschehenes Ansuchen die
Rechte einer juristischen Person ertheilt worden
Dies wird andurch zur osentlin euun#ahh gebracht.
Greiz, den 13. August 1
gurnih Reuß-Plauische Landesregierung.
Meusel.
Men.