Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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30. Regierungs-Bekanntmachung vom 26. Juli 1875, 
den Wegfall des Erfordernisses der Trauerlaubnißscheine bei Verheirathung 
Staatgangehöriger im Reichsgebiete 
delte send. 
Zufolge einer zwischen den gaiserich Deusschen und der Königlich Fialiaischen Re- 
gierung unterm 3. December vorigen Jahres getroffenen Uebereinkunft soll bei Verhei- 
ralhungen von Deutschen mit Jlalienerinnen in Italien, sowie von Italienern mit 
Deutschen in Deutschland, nach erfolgtem Nachweio der Staaksangehörigkeit, von Bei- 
bringung von Trau-Erlaubnih- Scheinen der Heimaths. Behörden künftig abgesehen 
werden. 
Dies wird unter Verweisung auf die in Nr. 10 des Centralblattes für das Deutsche 
Reich von 1375 S. 155 und 156 abgedruckte Uebereinkunft hierdurch zur Nachachtung 
für die zur Vornahme von Trauungen innerhalb des Fürstenthums Berufenen andurch 
bekannt gemacht. 
Greiz, den 25. Juli 1875. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landeregierung. 
Faber. 
C. Peribes.
	        
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