Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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14. 
16. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Einfahrt ist frei. Der Telegraphenarm Die Signallaterne am 
muß schräg rechts nach Tacrapenma= zeigt 
oben gerichtet sein (un- nach Außen grü nes 
ter einem Winlel von Licht und nach Innen 
etwa 450). (dem Bahnhof zuge- 
kehrt) weißes cicht. 
In einer Entfernung von 600 bis 1000 Meter vor dem ———————9 
phen ist auf Erfordern der Aufsichtsbehörde ein Vorsignal in automatischer V 
bindung mit dem ersteren aufzustellen. Daette soll aus einer, um eine Achse doeh. 
baren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte eine Laterne sich befindet. 
Zeigt der Bahnhofs= Mlzuhilegraph das Signal 
„Einfahrt ist gesperrt“", 
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe, und bei Dunkelheit die in derfelben 
befindliche Laterne mit grünem Licht dem kommenden Zuge zugekehrt, während bei 
dem Signal am Vahnhofs-Abschlußtelegraphen 
„Einfahrt ist frei“ 
die SHeibe horigontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht — die Laterne weißes 
ictt zeig 
e) Die optischen Signale am Perrontelegraphen werden wie folgt gegeben: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Ein zur Ein= oder Rechtsseitiger Telegra- Rothes Licht der 
Durchfahrt zuge- phenarm des Perron- Signallaterne des 
lassener Zug soll telegraphen wagerecht Perrontelegraphen. 
halten. estellt. 
Der Zug darf ein- Rechtsseitiger Tele- Grünes Licht der 
fahren. hraphenarm des Per- Signallaterne des Per- 
rontelegraphen schräg rontelegraphen. 
nach oben gerichtet (un- 
ter einem Winkel von 
etwa 450). 
  
d) Die optischen Signale an den Wasserkrahnen. 
Der Ausleger des Wasserkrahne## ist am Ausgusse desselben bei Dunkelheit mit 
einer Laterne zu versehen.
	        
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