Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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bei Tage: 
Der *W’i steht parallel 
bei Dunkelheit 
16. Der Ausleger uirp Weißes Licht der auf 
Wasserkrahnes zur Richtung des Geleises. dem Ausleger des Wasser- 
läßt nevr Durch, krahnes behindlichen Sig- 
fahrt frei. | nallatern 
1. 
  
17. Der Ausleger des Der Ausleger steht othes Licht der 
Wasserkrahnes " quer (winkelrecht) zur auf dem Ausleger des 
sperrt die Durch Richtung des Geleises. Wasserkrahnes befind. 
fahrt. . lichen Signallaterne. 
III. Signale am Zuge. 
Für die oplischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten: 
ei Tage: bei Dunkelheit: 
18. Kennzeichnung der 
Spie des Zuge: 
a. wenn der Zug Kein besonderes Zeichen. Zwei weiß 
auf eingeleisiger leuchtende La- 
r au ternen vorn an 
dem für die der Lokomotivc. 
Jahrkrichtung 
bestimuten Ge- 
leise einer zwei- 
geleisigen Bahn- 
strecke fährt. 
b. wenn der Zug Kein besonderes Zeichen. Zwei rolh 
ausnahmsweise leuchtende La- 
auf dem nicht für ternen vorn an 
die Fahrtrich- der Lokomotive. 
tung bestimmten 
eleise einer 
zweigeleisigen 
Dabsteese 
fährt. 
  
s 
  
Beßindet sich in Audtnetn dle 
Cokomotive ulcht an der S# ai Vu 
Zuges oder fähm dleselde mit d 
Tender voran, so flad dle n 
am i d oei0 Bah 
zeuges anzubring
	        
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