Gesetzsammlung
für
das Fürstenthum Meß Aelterer Linie.
(Ausgegeben den 10. Juni 1876.)
6. Negierungs-Verordnung vom 10. Februar 1876, das Aufeisen
der Wehrteiche bei bevorstehenden Eisgängen betreffend.
(Abgedruckt in Nr. 19 des Amtoblattes von 1876.)
Im Hinblick auf die bei Eisgängen auf der Elster gemachten Erfahrungen wird
als Nachtrag zur Regierungs-Verordnung vom 12. Oclober 1868, die bei Eisgängen auf
der Elster und Saale zu treffenden Maßnahmen betreffend (Gesezsammlung S. 560)
unter 2 andurch verordnet, daß bei bevorstehenden Eiggängen auch die Wehrteiche
aufzueisen sind.
Greiz, den 10. Februar 1876.
Fürstlich Reuß-Pl. Landesreglerung.
Faber.
Merz.
7. Patent vom 7. März 1876, die für das Jahr 1876 zu entrichtende
Einkommensteuer betreffend.
(Abgedruckt in Nr. 38 des Amtoblattes oon 1876.)
Unter Bezugnahme auf das unterm 28. December vorigen Jahres erlassene Patent
bezüglich der im Jahre 1876 zu entrichtenden Landesabgaben (Gesetsammlung von 1875
S. 258) werden die im laufenden Jahre zu entrichtenden zwoölf Termine Einkommen-
steuer wie folgt ausgeschrieben:
zwei auf den 15. April,
einer auf den 15. Mai,
zwei auf den 15. Juni,
einer auf den 15. Juli,