27. Regi s-Bekaunti 1 28. December 1876,
die Abänderung der !*5 tbewwsiend
In Berücksichtigung der in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen eingelretenen
Veränderungen hat eine Revision der auch für die hierländischen Apotheken maßgebenden
Königlich Preußischen Arzneitaxe slattgesunden und ist diese Arzneitare durch Aufnahme
einer Neihe von Arzueimilteln, welche in der P’harmucopoen Germanica nicht enthallen
sind, erweitert worden. Für die lehteren sind Vorschriften im Anhangr der Taxe enthalten.
Deugemä isl eine neue Auflage jener Arzueitaxe ausgearbeilet worden, welche mit dem
Januar künftigen Jahres in Kraft tritt.
Unter Bezugnahme auf §. 21 der Apothekerordnung vom 10. Juni 1359 und
die Regierungsverordnung vom 18. Februar 1873, sowie unter Verweisung auf die im
Verlage von Rudolph Gäriner in Berlin erschienene Königlich Preußische Arzneitare wird
dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, den 28. December 1876.
Fürstlich Reuß Pl. Landesregierung.
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Merz.
28. Landtagsabschied
für den vierten ordentlichen Landtag.
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, ra Schleiz und Lobenstein rc.
urkunden r sügen hiermit zu wissen:
Schlusse des von Uns in Gemähheit des . 78 der Versafssngonrunde ein-
brufenen vierten ordentlichen Landtagt, geben Wir, der Bestimmung in §. 85 der Ver-
kaslungsurkunde entsprechend, dem Landlage Unsere Erklärung bezüglich der lengchahen
Verathungen in Folgendem kund:
I. Die Vorlagen an den Landtag
haben bereis sämmtlich Erledigung gefunden
1. durch den in Uebereinstimmung mit den Erklärungen und Anträgen des Land-
106 erfolgten Erlaß
a) des Gesetzes vom 11. December 1876, eine Abänderung des Kartenstem-
pelstenergesebes vom 12. Februar 1868 betreffend,
b) des Gesetzeo vom 12. December 1876, als Nachtrag zu dem Gesetze vom
22. December 1875, belreffend Nachträge zu dem Gesetze vom 14. De-