cember 1852, zu der allgemeinen Gebührentaxe vom I. Februar 1853,
sowie zu den geseglichen Verordnungen vom 10. Januar 1853 und 22.
Januar 1855 und zu der Gebührentaxe für die Verhandlungen in Straf-
sachen von 1868,
) des Gesezes vom 16. December 1876, als weiterer Nachlrag zum Ge-
sebe vom 27. Februar 1873, die Grund= und Hypothekenbücher und das
Hypothekemvesen betreffend,
des Gesetzes vom 23. December 1876, einen Nachtrag zum Einkommen-
steuergeseze vom 8. Augusl 1870 betreffend,
) des Gesehes vom 24. December 1876, einen Nachtrag zur Gemeinde-
ordnung vom 25. Januar 1871 betreffend,
1) des Gesetzes vom 26. December 1876, einen Nachtrag zum Gesetze vom
25. Jannar 1871 wegen Bildung eines Landeausschufses betreffend,
6) des Gesebes vom 27. December 1876, betreffend Mahregeln Behufs
Besserung und Beaussichtigung jugendlicher Verbrecher, die das 12. Lebens-
jahr noch nicht vollendet haben, sowie verwahrloster Kinder,
k) des Gesetzes vom 28. December 1876, die zeilweilige Enthebung der
Lehrer von ihren Dienstverrichtungen (Stellung auf Wartegeld) betreffend,
2. durch Dekrete vom 7. und 14. December 1876, sowie Erklärung des Land-
tats-Commissariats vom 21. December 1876, in welchen Unsere Enischließungen
auf die Erklärung des Landtags in Betreff der Festslellung des Haushaltplans
auf die nächste, die Jahre 1677. 1878, 1879 umfassende Finanzperiode er-
öffnet worden,
3. durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags Betreffs
a) der zur Prüfung vorgelegten Landcskassenrechnungen auf die Jahre 1873,
74, 1375, rücksichtlich deren, im Einverständnisse mit dem Landtage,
dem Rechnungsführer auf Grund des F. 71 der Verfassungsurkunde Ju-
stifikation ertheilt worden ist,
5) eines mit den Regierungen von mehreren Thüringischen Staaten abzu-
schließenden Vertrags wegen Herstellung gemeinsamer Anstalten zur Unter-
bringung von Zuchthaus- und Gefängnihsträflingen,
-D) eines abzuschließenden Vertrags wegen Unterbringung von Corrigenden,
4), der Etatisirung der Stelle eines Expedienten bei dem Justizamte Burgk,
Wa) der beschlossenen Ablehnung
aa) der Erhöhung der etatsmäßigen Besoldung der Stelle eines Sekre-
tärs bei dem Landrathöamte,
bh) des ntwurfs zu einem Nachtragsgesebe zu dem Gesehe vom 27.
Februar 1873, wegen Errichtung einer Landrentenbank,
c) des Entwurfs zu einem Volkéschulgesetze,
d) des Gesebeniwmss, die Verbesserung des Diensteinkommens der
Volkoschullehrer betreffend.
II. Anträge und Petilionen.
1. Die bei der Prüfung der Landeskassenrechnungen, der Verathung des Haus-