Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1877. (26)

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C. 
Desinfektions-Ordnung. 
Unter Verweisung auf die Vorschristen in den 5§. 28, 29, 30, 38 bis 44 der 
Instruktion vom 9. Juni 1873 (Beilage B) wird erhänzungsweise noch Folgendes be- 
stimmt: 
1. Desinfektion der Menschen. 
u) Passanten und solche Personen, welche nur vorübergehend mit infizirten oder ver- 
dächtigen Wohnungen verkehrt haben, werden dadurch dedinfizirt, daß sie einer mil Chlor- 
dampf in mäßigem Grade angefüllten Luft 5 Minuten lang ausgesebt werden. 
Zu dem Ende sind, wo anderweit passende Localiläten sich nicht vorfinden, geschlossene 
Brekterhäubchen zu errichten, welche in mikllerer Mannshöhe mit einer Oeffnung versehen 
sind, durch welche der zu Desinficirende während der Chlorgasentwickelung den Kopf zum 
Aihmen frischer Luft hindurchstecken kann. 
Für die Vornahme dieser Deinfektion ist ein eigener Wärter zu bestellen und be- 
sonders zu instruiren. 
b) Bewohner infizirter Häuser und solche Personen, welche längere Zeit hindurch im 
Dunstkreise seuchekranker Thiere waren, mit denselben in Berührung kamen oder dasselbe 
gewartet haben, sind zunächst der vorstehend angegebenen Räucherung mit Chlor zu unter- 
werfen, außerdem sind ihre Kleider, Betten und Wäsche einer längeren Einwirlung des 
Chlordampfes auszusetzen. Leinen- und Baumwollenstoffe sind sodann mit Lauge zu 
waschen, wollene Stoffe aber, Stt Pelze 2c. einer erhöhten Temperatur auszusehen und 
dann gehörig zu durchlüften, Schuhe, Stieseln und Stöcke, welche wegen ihrer Verunrei- 
nigung mit Koth besondere fschie uen erfordern, müssen mit scharfer Lauge sorgfältig 
abgewaschen und längerer Chlorräucherung unterzogen werden 
Die Desinfektion der Personen, ihrer Kleidungsstücke und Effekten hat möglichst oft 
stattzufinden. 
c) Zur Entwickelung des Chlorgases genügt in den Jällen, wo dasselbe nur sehr 
verdünnt zur Anwendung kommen soll, das Ausfstellen von Chlorkalk in Schalen und An- 
feuchten desselben. Lebhafter entwickelt sich das Chlorgas bei Uebergießen von Chlorkalk 
mit gleichen Theilen verdünnter Salz= oder Schwefelsäure; ebenso wenn ein Gemenge von 
2 Theilen pulverisirten Braunsteins und 3 Theilen Kochsalze# gemischt und unker Um- 
rühren 2 Theile concenkrirter Schwefelsäure zugegossen werden. 
2. Desinfektion der Wohnungen. 
Wohnungen werden gleichfalls durch Entwickelung von Chlorgas deöinficirt; bewohnte 
Räume sind längere Zeit (24—48 Stunden) hindurch einer schwächeren, unbewohnte einer 
stärkeren Chlorräucherung zu unterwerfen.
	        
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