Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1877. (26)

13. Landtagsabschied 
für den fünften außerordentlichen Landtag. 
Wir Heinrich der Zwei und Iwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Am Schlusse des von Uns einberufenen fünften außerordentlichen Landtags geben 
Wir, der Bestimmung in §#. 85 der Verfassungsurkunde entsprechend, dem Landtage Un- 
sere Erklärung bezüglich der stattgehabten Berathungen in Folgendem kund: 
— 
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* 
Die Vorlagen an den Landtag anlangend, so haben dieselben zum Theile bereits 
Erledigung gefunden durch Enkgegennahme der Erklärungen des Landtags Betreffe 
eines abzuschließenden Vertrags wegen Aufhebung des gemeinschaftlichen Ober- 
appellationsgerichts zu Jena, 
eines mit den Regierungen Thüringischer Staaten abzuschließenden Vertrags 
wegen Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts zu Jena. 
4B Da# Nachtragsgesetz zur Strafproceßordnung wird demnächst publicirt werden. 
Anträge. 
Der bei Berathung einer Petition der Gemeindevorstände zu Zeulenroda und 
Greiz Betreffs der Besteuerung des Gewerbebetriebs in Umherziehen von dem 
Landtage gestellte Antrag wird von Uns in Erwägung gezogen werden. 
Von dem, aus Anlah einer Petition hiesiger Handels= und Gewerbekreibender, von 
dem Landtag gestellten Antrage Betreffs der Aufhebung des dritten Feiertags der 
drei hohen Feste haben Wir Kenntniß genommen. 
Zu dessen Bekundung haben Wir gegenwärtigen, in das Gesetzblatt aufzunehmenden 
Landtagsabschied 
ausertigen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigenhändig 
vollzogen. 
Greiz, den 22. Juni 1877. 
(L. S.) HSeinrich XXII. 
Faber.
	        
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