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Mängel aufmerksam zu machen und zu deren ungesäumten Abstellung unter Hinweis auf
die betreffenden Strafbestimmungen (F. 146 ad 2, S. 149 ad 7, S. 150 ad 1 und 2)
aususordern.
Ob dieser Aufforderung enfrochen ist, ist durch eine im Laufe des Jahrcs vorzu-
nehmende Nachrevision festzustellen
Greiz, am 20. November 1678. ·
Fürstlich ii Landesregierung.
aber.
C. Perthes.
Mustereinträge.
a. Arbeitsbücher.
Seite 1 des Arbeitsbuchs.
Arbeitsbuch
ür
Friedrich Ernst Gottlieb Baumann
eboren am
27. Oktober 1863
zu
Pohlitz im Fürstenthum Reuß Aelt. Linie.
Seite 2 des Arbeitsbuchs.
Unterschrift des Inhabers:
Friedr. emst, Gottlieb Baumann.
iugetragen
in das Verzeichniß "nD Ihhrkev1 1679 unter No. 36.
Greiz, den 12. Jannar 1874
Der Gemeindevorstand.
(Unterschrift.)
Bemerkung:
An Stelle des früheren, nicht mehr brauchbaren (verloren ge-
gangenen, vernichteten) Arbeilsbuchs ausgestellt.
Scite 6 des Arbeitsbuchs:
1. Einlritt am 23. Januar 1879.
Veschästigung ½ Arbeiter in der Gießere
nterschrift: Franz srt.
*8 Maschinenfabrikant.
Wehmomt: Langenort.
2. Eintritt am Januar 1
Beschäftigung als Lehrling.
“ Unterschrift: C. Ehrlich.
Gewerbe: Schmiedemeister.
Wohnort: Neundorf.