Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1879. (28)

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Reuß Asiere Linie gegenüber, daß den Besitzern derjenigen Grundslücke, welche nach 
2 der ausschließlichen Landeshoheit des Königreichs Sachsen überwiesen werden, 
sär. des *“mee zu bewirkende Eintragung der betreffenden Grundstücke in die Grund- 
bücher, beziehentlich Steuercataster des Königreichs Sachsen irgend welche Gebühren nicht 
angesonnen werden, und ertheilt gleichzeitig nach vorher eingeholter Zustimmung des 
Stadtgemeinderaths und des Kirchenvorstands zu Nebschkau die Zusicherung, daß dem 
Gutsbesitzer E in Meinsrore für die dem Gemeindeverbande zu Nebschkau einzuver- 
leibende Parzelle Nr. Nehschkauer Flurbuchs auf die Dauer seines Eigenthums 
an diesem Verehstcne r* von den Communal= und Parochiallasten der Stadt 
Netschkau zugestanden werden soll. 
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiger 
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in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von .# Präsidenten der Fürstlich Reuß-Planischen 
Landesregierung zu Greiz beziehentlich dem Königlich Sächsischen Staats- Minister der 
Auswärtigen Angelegenheiten vollzogen und jedem der vertragschließenden Theile eine mit 
der Unterschrift des anderen Theils und der Landeöherrlichen Ratifikation versehene Aus- 
fertigung zugestellt werden. 
Greiz und Dresden, am 3. Februar 1879. 
Fürstlich Reuß-Pl. Landes= Atönigli Sächsisches Ministerium 
kegierung. der auswärtigen Angelegenheiten. 
Faber. Hermann v. Nostitz-Wallwig#. 
(I. S.) (I. S.) 
  
21. Landtagsabschied 
für den achten außerordentlichen Landtag 1878.79. 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein r2c. v. v. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Am Schlusse des von Uns einberufenen 8. außerordentlichen Landtags eröffnen Wir, 
in Gemäßheit des §F. 85 der Verfassungsurkunde, dem getreuen Landlage Unsere Ent- 
schließung bezüglich der 17t Berathungen in Folgendem: 
e Vorlagen an den Landtag 
anlangend, so haben bosehh 
Erledigung gefunden 
a. durch den #n nüberpinsrsienn mit den Erklärungen und Anträgen des Landtags 
grsalgten Erla 
des Gesetzes vom 21. November 1878, Aenderungen der beslehenden Gerichts- 
organisation betreffend,
	        
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