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C. Versend ung rplosiver, Siesfe auf Eisenbahnen.
die ie Versendung explosiver Stoffe aus im ist durch besondere Bestimmungen
geregelt
I. Handel mit r—ime Stoffen.
S. 1
Wer explostve Stoffe feil zu halten gahtn muß davon der Polizeibehörde An-
zeige machen.
8. 2
Die Abgabe von explosiven Stoffen an Juns unter 16 Jahren ist verboten.
Pulver, Pulvermunition, Feuemwerkestrnl. und Zündungen in Quantitäten von mehr
als 1 Kilogramm, sowie alle sonstigen explosiven Stoffe in jeder Quantität dürfen nur an
solche Personen abgegeben werden, von welchen ein Mißbrauch nicht zu besorgen ist und
welche in dieser Hinsicht dem Verkäufer vollkommen bekannt sind. Wofern letteres nicht
der Fall ist, hat sich der Käufer durch ein Zeugniß der Vollgeibeherde zebeen daß
der abgabe kein Hinderniß im Wege steht. Dieses Zeugniß ist bei der Abgabe von
Dynamit, Schießbaumwolle und der a„ §. 2 bezeichneten Stoffe in jedem 5 erforderlich.
Die Polizeibehörde hat sich vor Ertheilung des Zeugnisses über die Art der beab-
sichtigten Verwendung und den elwa beabsichtigten Aufbewahrungsort zu erkundigen und
geeigneten Falls die entsprechenden Maßnahmen zu kreffen.
An jeder WWiii muß die Bezeichnung „Dynamit= und die Firma der
Fabrik deutlich angebracht se
5. 22.
Wer sich mit der Anfertigung oder dem Verkauf von explosiven Stoffen befaßt, ist
verpflichtek, über alle Käufe und Verkäufe von Pulver, Pulvermunition, Feuerwerkskörpern
und Zündungen in Quantitäten von mehr als 1 Kilogramm, sowie über alle Käufe und
Trnfe sonstiger explosiver Stoffe ein Buch zu führen, welches über die Namen und
ie Legitimation der, Abnehmer, den Zeitpunkt der Abgabe und die abgegebenen Quanti-
* Ausschluß gieb
Dieses Buch, önee die nach §F. 21 ay Jeugnisse sind der Polizeibehörde
auf Verlangen jeder Zeit zur Einsicht offen zu
II. Lagerung 9 Soße
A. Pulver, Fulvermunition, Feuerwerkskörper und Zündungen.
S. 23.
Wer mit Pulver, Pulvermunition, Feuerwerkskörpern und Zündungen Handel treibt,
. im Kaufladen nicht mehr als 1 Kilogramm,
I. im Hause außerdem nicht mehr als 5 Kilogramm vorräthig halten
Auf Nachweis eines besonderen Bedürfnisses kann die Erhöhung des i unter
2 zeitweilig bis auf 10 Kilogramm gestattet werden.