Metadata: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

( 202 ) 
— 49.) Verordnung, 
die Gewerbe= und Personalsteuerrevision für das Jahr 1843 betreffend: 
vom 15ten November 1842. 
D. für das Jahr 1843 die Erneuerung sämmtlicher Gewerbe= und Personalsteuercataster 
wieder erforderlich wird; so werden die Ortsobrigkeiten hierdurch erinnert, daß sie die von 
ihnen hierzu vorschriftmäßig aufzustellenden Einwohnerverzeichnisse 
a.] für Orte des platten Landes bis zum 15ten Januar 1843 
b.) für kleine und Mittelstädte 2lusten 
c.) für große Städte .Zusten 
und zwar bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 
— 20 Mgr. — für jedes Verzeichniß unter a, 
1 Thlr. — — * b, 
5.— – c, 
welche Geldbuße von 8 zu 8 Tagen um den einfachen Betrag derselben zu steigern ist, an 
die Districtscommissarien abzugeben haben. 
Dresden, am 15ten November 1842. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Schulze. 
  
Berichtigung. 
Seite 184 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom J. 1842, Zeite 10 v" u. ist statt des 
Wortes „Aufbewahrung“ zu lesen: „Aufbereitung“. « 
— 
Letzte Absendung: am Zten December 1842.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.