Nach Vollziehung des von den unterzeichneten Vertretern der Regierungen
. des Köõnigreichs Preußen,
des Großherzogthums Soachsen-Weimar.Eisenach,
des Herzogthums Sachsen-Meiningen,
des Herzogthums Sachsen-Altenburg,
der Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha,
des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt,
des Fürstenthums Reuß Aelterer Linie
re
und
des Fürslenthums Reuß Jüngerer Linie
**
vereinbarten Vertrags über die Zusammenlegung mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen
Schwurgerichtsbezirken haben diese Vertreter Namens der gedachten hohen Regierungen
Folgendes beschlossen:
1. Zur Ausführung des §F. 5 des ebengedachten Vertrags wird bis auf anderweite
Vereinbarung bestimmt:
1. Die Zahl der Geschworenen (F. 86 des Gerichtsverfassungsgesetzes) wird
für den ersten Schwurgerichtsbezirk auf 280, davon 30 Hülfsgeschworene,
und für den zweiten Schwurgerichtsbezirk auf 230, davon 30 Hülfsge-
schworene festgesetzt.
2. Im ersten Schwurgerichtsbezirk entfallen von der Zahl von 280 Ge-
schworenen
n#. auf den Landgerichtsbezirk Gera 85 und von diesen auf das Fürsten-
thum Neuß FJüngerer Linie 64, sowie auf die Gebietstheile des Groß-
berzogthun
b. auf u 4untnscisöche Weimar, Altenburg und Rudolstadt je
58; die auf den Landgerichtobezirk Nudolstadt entfallenden 58 Ge-
schworenen vertheilen sich mit 32 auf das Fürstenthum Schwarzburg-
Rudolstadt, mit 19 auf den Herzoglich Sachsen-Meiningen'schen Ge-
bietstheil und mit 7 auf den Könglich Preußischen Gebietstheil;
. auf den Landgerichtsbezirk Greiz 2
3. Im zweiten Schwurgerichtsbezirk rren von der Jahl von 230 Ge-
schworenen:
a. auf den Landgerichtobezirk Meiningen 134, und von diesen auf
die Herzoglich Sachsen-Meiningen'schen Gebietstheile 74, auf die
Knigtis Preußischen Gebietetheile 35 und auf das Herzogthum
Coburg 25;
b. auf rSa Landgerichtsbezirt Gotha 56;
. auf den Landgerichtsbezirk Eisenach 40.
. Zur theilweisen Ausführung der im §. 7 unter 4 vorbehaltenen Vereinbarung
wird vorläufig und bis auf anderweite Vereinbarung festgeseht, daß für Beheiz-
ung und Beleuchtung der Grschästaiernlitälen für die Schwurgerichte Pauschsätze
zu vergüten sind, welche für jeden Tag, an welchem Beheizung slaltgesunden
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