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zur Beförderung von Sand und Kies aus den Süßenborn-Umpferstedter Brüchen
nach Weimar übertragen worden.
Weimar, den 8. Juni 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
(Nr. 61.) Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung einer von dem Oberkammerherrn
Wirkl. Geh. Rat Georg Freiherrn von Rotenhan auf Neuenhof a./W. er-
richteten Stiftung.
Der Oberkammerherr, Wirkliche Geheime Rat Georg Freiherr von Rotenhan auf
Neuenhof a. d. Werra hat zur Vollziehung einer bei der Feier seiner goldenen
Hochzeit am 23. Juni 1907 von ihm und seiner inzwischen verstorbenen Gemahlin
Marie, geborenen Gräfin von Bernstorff, abgegebenen Erklärung unter dem Namen
Marienstiftung
eine Stiftung errichtet und sie mit einem Grundvermögen von 14400 aus-
gestattet.
Die Stiftung hat den Zweck, der Förderung des christlichen Gemeindelebens
und der christlichen Liebestätigkeit in den zum Kirchspiele Neuenhof an der Werra
gehörenden Orten Neuenhof, Hörschel und Wartha zu dienen. Sie hat ihren
Sitz in Neuenhof an der Werra.
Nach 8 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche haben wir
die Stiftung genehmigt.
Weimar, den 4. Juni 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Im Auftrag:
Slebogt.