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Die Kosten "1E Anschaffung der Grenzsteine fallen selbstverständlich nicht unter
den Begriff der in der An * 4 unter III enthaltenen Gebũhrensähe.
Greiz, den . Mai 1
Furstlich Maußt, Landeeregierung.
“#.„ C. Perthes.
A.
Gebührentaxe
für die behufs Erhaltung der Uebereinstimmung von Karten, Grundbüchern
und Katastern mit der Wirklichkeit sochwendige technischen Arbeiten.
I. Erhaltung der durch die Landesvermessung festgestellten Grenzen und deren Be-
zeichnung:
a. für Wiederherstellung eines unkenntlich gewordenen Grenzpunktes mit einfacher
Controle kommen in Ansa
1 Mark 50 Pig.;
b. für jede an sich wochwerbige oder lendine weitere Controle eines wiederbe-
stimmten Grenzpunktes werden, hrb
. für auf desfallsigen Antrag arsgeposenine Prüfung der Richtigkeit eines angeb-
lich unrichtig angebrachten Grenzzeichens kommen in Ansatz
2 Mark.
. Aufnahme und Nachtragung neuentstandener Grenzen:
##. bei Verlagung und Aufnahme einer neuentstandenen Eigenthumsgrenze, sowie
b. bei Verlagung und Aufnahme einer durch Correktion einer unzweckmäßigen Grenze
. Grkadelcgung einer verschlungenen Bachgrenze 2c.) entstandenen neuen
Grenze werden berechn
2 Mark für die Eumte der bezüglichen Arbeilsaussührung im Freien;
C. für n der Gebäude und Hofflächen eines Industrieetablissememts lommen
Mark für die Stunde der bezüglichen Arbeitsansführung im Freien
d. für Mstenme einer neuen Hofraithe kommt
1 Mark
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P. für Aufnahme eines neuen * veränderten einzelnen Gebäudes kommen
5 Pig.
in Ansatz
I. für die bit besonderen Antrag aus Anlaß von Grundslückstheilungen, Grund-
slückozusammenlegungen u. s. w. vorgenommenen Vermessungen und Aufnahmen
werden
2 Mark für die Stunde der bezüglichen Arbeitsausführung im Freien