Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1881. (30)

127 
S 
Diepensalionsgesuche der *7 Art werden künftig nur dann einer nähe- 
ren Erwägung unterzogen werden, wenn die zu ihrer Beurtheilung erforderlichen Angaben 
und Nachweise darin enthalten bozichungomeus beigefügt sind. 
Zu dem Behufe muß das Gesuch enthalten: 
a. die Flurbuchönummer der ganz oder theilweise iweiebenen Holzparzelle und 
die Angabe des Bodenmaßeg derjenigen Fläche davo- , iiiii deren Umlegung 
in Feld, Wiese oder eine andere Culturart es sich h 
b. Beschreibung der Terrainverhältnisse deo -toehelgen —ihe namentlich 
genaue Angaben über die etwa mehr oder weniger abhängige Lage desselben, 
. die Erklärung, ob und welche Grundstücke anderer Culturart anstatt des ab- 
geholzten in Holzcultur gesetzt werden sollen, unter näherer Angabe der Flur- 
buchsnummern und des Flächengehalte jener Grundstücke eer berjenigen Theile 
davon, welche ersabweise mit Holz ausgepflanzt werden soll 
d. die Erklärung, ob der Gesuchsteller die Kosten einer elwa anssvochnenben forst. 
männischen oder sonstigen technischen Begutachlung und Besichligung zu über- 
nehmen bereit sei. 
Beizulegen ist dem Gesuche: 
n. der Güterzettel des Geschgeller oder eine beglaubte Abschrift des ersteren; 
b. ein geometrisch genauer Auszug auo der betresfenden Flurkarle, welcher nicht 
nur das ganz oder theilweise von dem Abtrieb betroffene Grundstück, sondern 
anch die dasselbe umgebenden Grunrssücke nach Flurbuchonummern, Größe und 
bage sowie nach deren jetziger (nöthigenfalls vorher durch den Landesgeometer 
festzustellender) Culturart ersennen läßl und weiter in dem Falle, daß die Dis- 
pensation nur in Bezug auf einen Theil einer bestimmien Flurparzelle oder auf 
einen Theil der abgetriebenen Fläche nachgesucht wird, die vom Landesgcomeler 
auf Grund vorgängiger Aufnahme und Messung bewirkte Einzeichnung dieses 
Theiles unter Augabe der Größe desselben: 
. im Falle die nach der Bestimmung. unter le. ersorderliche Erllärung in be- 
jahendem Sinne erfolgt, ein geomctrisch genauer atenarzag über die in 
Holzkullur zu setenden andekrn Grundstücke mit Angabe der Flurbuchsnummern, 
Größe, jetziger Culturart und Lage derselben begiehnnewene wenn nur Tbeil- 
flächen einzelner Flurstücke rsahweise mit Holz ausgepflanzt werden sollen, un- 
. Einzeichnung dieser Theilstücke in den betreffenden Flurkarlenauszug durch 
den Landesgeometer nach der vorerst von diesem zu bewirkenden bezüglichen 
Aufnahme und Vermessung. 
Hat nach einer der vorersichtlichen Säemnunee eine Aufnahme oder Vermessung 
durch den gunndeshtomnte Alitzufiuden. so sind von demselven allfällig zugleich die Ter- 
rainverhältnisse der von dem Dispensationsgesuche betroffenen Grundslücke beziebentlich 
Grundstückstheilc, namentüch in Rücksicht auf ihre nach einer dabei bestimmt anzugeben= 
20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.