62
zu rechnen. Zur Desinfektion von Holz und Eisen eignet sich als Anstrich eine Mischung
von roher Karbolsäure mit der 4- bis 6fachen Menge Oel oder mit Kalkwasser.
Auch Steinkohlentheer oder Holzkohlentheer laene wegen 1#rc6 Gehalts an Kar-
bolsäure oder dieser in ihrer Wirkung ahnlichen Stoffen (Krcosot) zuweilen zweckmäßig
als desinfizirender Anstrich Verwendung finden.
Höhere Hitzegrade.
3
. Trockene Hitze, heiße kuft in abgeschlossenen Räumen. Stark ge-
heizte etr G. B. Backöfen) mit einer Temperatur von mindesteus 1200° C. (960’ K.)
Siedendes Wasser und heiße Wasserdämpfe. Durch mindestens
Nestundhro Kochen der Gegenstände mit Wasser werden die daran haftenden Ansteckungs-
stoffe zerstört. Wasserdämpfe wirken nur dann deoinfizirend, wenn sie eine Temperatur
von mindestens 1000 C. (800 R.) haben.
3. Flammenfeuer und Glühhitze. Schon durch Ansengen können verschie-
dene Gegenstände desinfizirt werden. Feuerfeste Gegenstände werden in Feuer — Flammen-
feuer oder glühender Kohle — sehr schnell desinfizirt.
Die atmospbärische Luft.
4
Die flüchtigen Ansleckungsstoffe werden, je weiter sie sich in der Lust ausbreiten,
desto weniger wirksam, so daß eine Ansteckung auf gröhere Entfernungen von dem er-
krankten Thiere oder den josizietn Gegenständen nicht mehr stattfindet. Ebenso werden
auch Aunsteckungsstoffe an der Oberfläche infizirter Gegenstände durch die Luft allmälich
zerstört. Am schnellsten und vollständigsten desinfizirt bewegte Luft. Ausbreitung der
infizirten Gegenstände an der freien Luft und Luftzug in infizirten Ställen unterstützen
wesentlich die Desinfektion.
II Das Desinsektionsverfahren.
1. Allgemeine Vorschriften.
5.
In besetzten Seuchenställen ist sortwährend für gule Lüstung zu sorgen. Der
Dünger ist möglichst oft zu entfernen; kann die Entfernung desselben nicht ohne unver-
hältnißmäßige Schwierigkeit erfolgen, so ist für moglichste Trockenlegung der Wüger.
schichten durch reichliche Streu zu sorgen. Wo die Umslände es gestatten, ist d uß
boden täglich mit Wasser abzuspülen oder mit Chlorkalk oder Kalkmilch bguschlänmen.
Personen, welche in Seuchenställen mit den erkrankten Thieren in Berührung ge-
kommen sind, müssen beim Verlassen der Ställe die Fußbekleidung oder die bloßen Füße
reinigen. Auch ist darauf zu halten, daß Personen, welche mit Thieren, die an der Notz=
krankheit, dem Milzbrande, oder der Tollwuth erkrankt sind, oder mit den Kadavern oder
Kadavertheilen solcher Thiere in Berührung gekommen sind, möglichst schnell die Hände
und andere etwa beschmuhte Körpertheile gründlich waschen, und zwar womöglich mit
Karbolwasser, oder mit einer Lösung von übermangansaurem Kali.