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1. Hölzerne Geräthschaften, hölzerne Raufen, Krippen und Bretterverschläge sind
in dem vom beamteten Thierarzt für nöthig erachteten Umfange abzunehmen und aus dem
Stalle zu snsere
Vepflasterter Fußboden muß, soweit er von den flässigen Agleerungen
der kranken 2 durchfeuchlet ist, abgegraben und an den trockenen Stellen d Ab-
stoßen der obersten Schicht gründlich hereinigt werden. Ist der Fußboden ut hoben
Schichten Strohdünger bedeckt (wie in den Schafställen gewöhnsich der Fall ist), so ist das
Abgraben nicht ersorderlich. Schlechtes Pflaster und hölzerne Fußböden müssen aufge-
nommen, und alödann die darunter befindliche, von den Exkrementen der kranken Thiere
durchgefeuchlete Erde abgegraben werden. Das alte Material an Steinen kann nach
Neinigung und Abschlämmen mit Kalkmilch, gesundes Holzwerk der Fußböden, in welches
die Feuchkigkeit nicht tief eingedrungen ist, nach erfolgter Reinigung und Uebertünchen mit
Chlorkalkmilch oder Beslreichen mit Karbolsäure wieder benußt werden. Zestes Pflaster
wird mil heißem Wasser oder Lauge gereinigt oder mit Ralk oder Chlorkalkmilch geschlämmt.
3. Feste massive Wände werden mit Kalkmilch überküncht. Von den Lehmwänden
wird eine dickere oder dünnere Schicht, je nachdem sie defekt sind oder nicht, abgesloßen,
worauf dieselben mit Kalkmilch bestrichen werden. Hölzerne Wände und feste Bretterver-
schläge werden mit heißer Lauge gereinigt und mit Karbolöl, Karbolsäurelösung mit Kalk-
milch, Chlorkalkmilch oder auch mit Theer angestrichen.
Ist die Oberfläche des Holzwerks stark zerrissen oder zerfasert, so ist dieselbe durch
Abstahen einer genügend dicken Schicht zu glälten, bevor das Deoeinfektionomittel ausge-
tragen w
4. Decken, Balken, Sulen u. s. w. werden wie die aus gleichem Matlerial be-
stehenden Wände behandelt. Fehlt im Stalle einc dichte Decke, und lagert über demselben
auf den an Stelle der Decke handenen Breklern, Stangen, Latten k. Rauhfutter oder
Streumaterial oder Getreide, so muß eine starke Entwickelung von schwefeliger Säure
(§5. 9 Absatz 2) oder von Chlorgas bei verischlossenen Oeffnungen und darauf eine gründ-
liche Durchlüftung wiederholt angewendet werden, falls nicht eine unschädliche Beseiligung
aller an Stelle der Decke etwa vorhandenen Bretter, Stangen. Latten u. s. w. geringere
Kosten verursacht und die untersten Schichlen des über dem Stalle lagernden Rauhfutters
oder Streumaterials oder Getreides für solche Thiere verwendet werden können, welche für
die betreffende Seuche nicht empfänglich sind.
5. Stallgeräthschaften aller Art, Geschirr u. s. w. von Eisen oder anderem Metalle
— Ketten, Gebisse, Striegeln, eiserne Käfige, Blechgesäße u. s. w. — werden durch
Feuer de#infizirt und zu diesem Zwecke der Wirkung glühender Kohlen oder des ölanmmen.
feuers kurze Zeit ausgesebt. Kann das Feuer keine Anwendung finden, wie 3. B. bei
festsitzenden eisernen Raufen und Krippen, so werden diese Gegenstände mit heißem Wasser
gereinigt und mit Karbolöl angestrichen.
6. Stallgeräthschaften u. s. w. von Holz sind, wenn sie werthlos sind oder wenn
das Holz bereits angefault ist, zu verbrennen. Ist das Holzwerk gesund und fest, so
wird dasselbe mit heißer Lauge gescheuert, gewaschen und nach dem Trocknen mit Karbolol
oder Chlorlalkmilch angestrichen.