Beschälseuche und Blsschenausschlaz.
17.
Bei der Beschälseuche und dem Blechenausschlag bedarf es keiner Deeinfektion.
Absube:
Bei der Rände ist die Darnhn ein integrirender Theil des Heilverfahrens.
Mit der Behandlung der Kranken beginnt die Desinfektion des Stalles; der Dünger
wird entfernt, — bei hohen Düngerschichten in Schafslällen genügt die Entfernung der
oberen Schicht —; die Stallwände werden bis zu einer Höhe von mindestens 2060 Mcter
mit Kalkmilch übertüncht, ebenso wird der Fußboden, wenn er nicht von Dünger bedeckt
gewesen ist, mit Kalkmilch abgeschlämmt.
lallgeräthe werden gründlich gereinigt und mit heißer Lauge gescheuert oder mit
Kalkmilch übert#ncht. Geschirr und Decken werden in geheizten Räumen gut ausgekrocket,
oder nach vorgängiger gründlicher Reinigung mit Karbolöl eingeschmiert (Lederzeug), oder
mit Wasser gekocht (Decken).
Bei der etwa der Radikalkur vorangehenden Schmierkur der Schafe bedarf es
einer gründlichen Desinfeklion nicht, sondern nur einer, je nach dem Grade der Krankheit
in kürzeren oder längeren Zwischenräumen zu wiederholenden Reinigung des Stalles und
der Stallutensilien.
Die Desinfektion der Stallungen und Räumlichkeiten, in welchen räudekranke
Pferde oder Schafe vorübergehend aufgestellt gewesen sind oder in welchen die vor der
Einleitung eines Heilversahrens getödteten Pferde oder Schafe gestanden haben, erfolgt nach
den Bestimmungen im §. 9 dieser Anweisung.
–8—6 Anlege 3.
Anweisung
für das
Obduktionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten der Hausthiere.
1 Algemeine rue
Die dem beamteten Thierarzte unier —J der von dem Vesitzer etwa zu-
gezogenen Sachverständigen obliegenden Obduktionen sollen in Gegenwart des leitenden
Beamten der Polizeibehörde oder eines von demselben beauftragten Beamten ausgeführt
werden.
§. 2
Die Obduktionen müssen in der Regel so schnell als möglich, bei Rotz und Toll-
uhe Anaber. wenn es angänglich ist, erst nach dem Erkalten der Kadaver vorgenommen
werd
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