Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1883. (32)

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do 
“i–. 
— 
* 
— 
I. Die Psselnt des Beitragsverhältnisses betreffend. 
A. Im Allgemeinen. 
Die 1. Spalte sub 1 und 2 des Tarifs zeigt das regelmäßige Beitragsverhällniß 
an, unter welches nicht hegangen werden darf, die 2. Spalte zeigt die Grenze, bis 
zu welcher dieser Satz erhöht werden kann. 
a) Die Erhöhung des Jeuragwerhältnise event. bis zum höchsten Sat erfolgt in 
Zuschlägen von je 0,15 Mk. in I. und II. Klass. von 0,30 Mk. in Klasse III B, 
C, 1— 3 und von je 0,20 Mk. in Klasse III, D, 1—4, bei mangelhafter, nach- 
lässiger, schlechter Unte rhaltung, unsolider P dürstiger und enger Ein- 
richtung, großer Abnutung und Un brauchbarkeit der Gebäude zu den 
bisherigen Zwecken, sowie bei sonstigen ungsnsiigen Verhältnissen, die auch in 
der Person des Besitzers gesunden werden können; 
b) bei Gebäuden, deren Umfassungswände resp. Gil. nur oder vorherrschend aus 
Holz oder Brekterverschlag bestehen; 
0) bei mangelhafter Aufsicht, ungeordnetem Wirkschaftsbetriebe; 
) bei kleinen Gebäuden bis zu 210 Mark Taxwerth (wegen ihrer leichten Ab- 
nuthung und Vernichtungsfähigkeit), bei Gebäuden, in welschen ein die sonstige 
Feuersgefahr erhöhender Gewerbebetrieb nur in geringem Umfange resp. zum 
eigenen Bedarf slattfindet, hier eventuell auch über den höchsten Satz hinaus. 
In Ortschaften, in welchen Brände mehr oder weniger oft staltfinden, ist allen den 
Gebäuden, die durch irgend welche bauliche oder sonstige Verbölliss eine größerc, 
als die gewöhnliche Feuersgefahr bieten, in I. und IlI. Klasse bis auf Weiteres, 
außer den elwa sonst nölhigen Zuschlägen, ein Zuschlag von 0, % Mk. und den 
Gebäuden in Klasse Ul ein solcher von 0,30 Mk. aufzuerlegen. 
Zur leichteren Handhabung folgt nun nachstehend die beispielsweise Angabe, welche 
Erhöhungen nach vorstehenden Grundsätzen bei den am häufigsten vorkommenden 
Merkmalen in Amwendung zu bringen sind. 
B. Im Besonderen. 
Zuschläge treten ein: 
4. wegen vorschriftswidriger Feuerungsanlagen und S qher nsteln in allen 
0,55 Mk. 
Klassen . 
bei Scheunen, Heu- und Strohställen oder anderen Gebäuden, dio zur Auf- 
bewahrung von Heu, Stroh, Nadelstreu, Tannenzapfcn, Kienäpfeln und ähnlichen 
leicht zündbaren Gegenständen dienen, 
in Klasse 1 und 11 . . . . · .0,15Mk. 
»,,llB . . . . . .030» 
» llD,l-4. 20 
bei einem Gebäude, das nach der Anmerkung in der Erläuterung vor der Tabelle 
zu ll „ Bauart“, obgleich es nicht in allen Theilen massiv, dennoch als massiv 
hafsiir. wird, 
in Klasse ! . 0,15 Mk. 
IIl, b, 1! und 2 . 0,20 „
	        
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